Sonstiges

Bilder-Falle und Ab(mahn)zocke

eBay VersteigerungBeetlebum versteigert dieses Bild auf eBay. Und spendet den Erlös. An wen und was ist der Grund? Mario Thiel hat Flickr-Bilder auf seinem Blog mit dem „Blog-This“-Button veröffentlicht. In der Annahme, dass das ok sei. Wars nicht, weil der Urheber die Bilder nicht über Creative Commons freigegeben hatte. Dennoch zeigt Flickr diesen Button an, was äusserst dumm ist. So oder so, Mario hat sich natürlich eine Abmahnung eingefangen.

Was bis in den Himmel stinkt, ist diese Aussage: …dieses kleine Wasserzeichen aufgefallen, das eindeutig zeigt das eine Amerikanische Firma die Rechte am Bild besitzt… Das Bild ist inzwischen nicht mehr auf Flickr zu finden, da der User seinen Account gelöscht hat kurz nachdem René ihn angeschrieben hat. Zumindest bei dem Bild ist die Anwaltskanzlei durchaus berechtigt zu handeln, da eindeutig aus der Website des Models hervor geht das sie durch diese Kanzlei vertreten wird…

MeinParteibuch:

Bei der Kostennote wird trotzdem kräftig hingelangt: über einen 1,5-fachen Satz aus einem Geschäftswert von 13.000 Euro und 8.000 Euro kommt die Kanzlei Kötz dann insgesamt auf die nette Summe von 1576, 44 Euro. Damit ist es aber noch nicht genug, denn nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Auskunftserteilung über die Verbreitung und Zurschaustellung der Bildchen soll Mario sich selbstverständlich verpflichten, auch noch Lizenzgebühren zahlen.

Also schon mal notiert: Kanzlei Kötz in Düsseldorf. Werde ich weiterempfehlen.

via wirres

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

5 Kommentare

  • […] Hoffnungsschimmer für abgemahnte Blogger Der Beitrag wurde am 11. Oktober 2006 von Oliver Karthaus veröffentlicht Auf dem 57. Anwaltstag in Köln wurde die im Netz gängige Abmahnpraxis von Justizministerin Zypries scharf kritisiert. Derzeit sagte die Ministerin: “Wir werden deshalb bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen den Gegenstandswert präziser regeln und auch deckeln: Einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung dürfen nicht mehr als 50 bis 100 Euro für Abmahnung und Anwalt nach sich ziehen.” Jetzt wird es nur Zeit, dass den Worten auch endlich entsprechende Taten folgen, denn besonders in der letzten Zeit häufen sich Abmahnungen gegen private Blogger wieder. Anfang diesen Monats war zum Beispiel Mario Thiel betroffen, der auf seinem Blog zwei Bilder, die von einem anderen User auf flickr eingestellt wurden, über die “Blog-this”-Funktion veröffentlichte. Er erhielt dafür gleich zwei Abmahnungen samt Unterlassungserklärung von ein und demselben Anwalt. Wie Marcel Bartels auf Mein Parteibuch schreibt, handelt es sich bei der abmahnenden Kanzlei um einen im Business gut bekannten Anwalt aus Düsseldorf. Das macht mich persönlich auch betroffen, weil er eigentlich auch immer meine erste Wahl war. Er hat sich immer für die Belange des Business eingesetzt, in den Business-Foren mitdiskutiert und man hat sich einfach gut vertreten gefühlt. Bei solch kostenintensiven Schlägen in die Magengrube privater Blogger hört es dann aber auch mit meinem Verständnis auf. Vielleicht glaube ich zu oft an das Gute im Menschen, schließlich scheint ja in jedem Anwalt, sei er menschlich auch noch so nett, auch ein Abmahnanwalt mit hoher Kostennote im Gepäck zu stecken. Trotzdem muss man jedem Anwalt auch zu Gute halten, dass er nur ein Werkzeug seiner Mandanten ist und diese letztlich das Vorgehen “absegnen” müssen. […]