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Wallbox für Hausbesitzer, Eigentümer und Mieter: Das musst du wissen

Marinela Potor
Aktualisiert: 16. Februar 2023
von Marinela Potor
Unsplash.com / Charlotte Stowe
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Wie kommt man eigentlich an eine eigene Wallbox? Was müssen Hausbesitzer:innen, Eigentümer:innen und Mieter:innen beachten? Gibt es Förderungen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die eigene Ladestation. 

Bis vor Kurzem war es insbesondere für Wohnungseigentümer:innen und Mieter:innen gar nicht so leicht eine eigene Wallbox zu installieren. Doch Neuerungen im Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz sowie im Mietrecht ändern dies nun. Dabei gilt es allerdings Einiges zu beachten. Wir erklären im Folgenden die wichtigsten Punkte.

Inhaltsverzeichnis

  • Hausbesitz und Wallbox
  • Eigentumswohnung und Wallbox
  • Mieten und Wallbox
  • Welche Abrechnungsformen gibt es?
  • Welche Kosten können entstehen?
  • Gibt es Förderungen für Ladestationen?
  • Wer kann die Installation einer Wallbox durchführen?

Hausbesitz und Wallbox

Am einfachsten ist es nach wie vor für Hausbesitzer:innen, die in ihrer eigenen Immobilie wohnen und diese mit niemandem teilen. Denn in diesen Fällen muss die Installation einer Ladestation am Eigenheim mit keiner anderen Partei abgestimmt werden.

Hausbesitzer:innen müssen die Wallbox beim Netzbetreiber (nicht zu verwechseln mit dem Stromanbieter!) anmelden. Genehmigungspflichtig sind allerdings in der Regel lediglich Wallboxen mit einer Ladeleistung über elf Kilowatt. Teilweise gibt es aber hier Abweichungen.

Ob wirklich eine Genehmigung erforderlich ist oder nicht, sollte daher am besten direkt mit dem Netzbetreiber vor Ort geklärt werden. Im Kern geht es darum festzustellen, ob das Stromnetz vor Ort nicht überlastet wird. So kann es manchmal auch erforderlich sein, das Netz zu verstärken.

Einmal abgeschickt, muss dein Netzbetreiber dir auf deinen Antrag innerhalb von zwei Monaten antworten. Normalerweise müssen sich Hausbesitzer:innen darum aber nicht selbst kümmern. Dies übernimmt nämlich in der Regel das Elektro-Unternehmen, das die Wallbox letztlich auch installiert.

Eigentumswohnung und Wallbox

Wenn du eine Eigentumswohnung in einem Gebäude hast, das von einer Wohnungsbaugenossenschaft, einer zentralen Verwaltung oder einer Eigentümergemeinschaft verwaltet wird, greift das Wohnungseigentumsgesetz bei der Installation deiner Ladestation.

Um eine Wallbox zu installieren, kannst du vier grundlegenden Schritten folgen.

1.  Informiere andere Betroffene

In erster Linie solltest du andere Betroffene, wie etwa andere Eigentümer:innen der Immobilie, darüber informieren, dass du eine Wallbox installieren möchtest.

Eventuell gibt es auch andere Parteien, die ähnliche Überlegungen haben. Dann kann man sich zum Beispiel skalierbare Lösungen anschauen, sodass mehrere Ladepunkte installiert werden. Auch können so die Kosten gesenkt werden.

Dokumentiere am besten deine Anfrage per Mail oder Brief. Sollte es Einwände geben, notiere auch diese und versuche die Probleme im Vorfeld zu lösen, sodass es zur Zeit der Abstimmung keine Unstimmigkeiten mehr gibt.

2. Wähle eine Installationslösung

Wenn die Grundrichtung klar ist, solltest du dich bei einer Fachkraft über verschiedene Anschlussmöglichkeiten informieren – wie etwa Wallboxen an Stellplätzen oder in der Tiefgarage. Notiere ebenfalls Kosten und Vor- und Nachteile verschiedener Lösungen.

Wichtig: Kläre im Vorfeld, wie die Stromkosten abgerechnet werden. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten (siehe „Abrechnungsformen“). In der Regel wird ein (intelligentes) Lastmanagement notwendig sein, das die verfügbaren Reserven aus dem Hausstromnetz auf die Elektroautos verteilt.

3. Stelle einen Antrag

Die Eigentümerverwaltung muss über die Wallbox-Installation abstimmen. Außerdem muss der Antrag fristgerecht eingereicht werden, damit er für die Eigentümerversammlung noch auf die Tagesordnung gesetzt werden kann. Beachte, dass Eigentümerversammlungen oftmals nur einmal im Jahr stattfinden.

Hier stimmen dann alle über die Maßnahme ab. Es ist zwar nicht möglich, den Antrag abzulehnen. Doch andere Eigentümer:innen können über die Form der Umsetzung entscheiden. Wenn du nicht weißt, wie du einen Wallbox-Antrag stellen musst, findest du unter anderem beim ADAC eine Vorlage dafür.

4. Melde die Wallbox beim Netzbetreiber an

Wie auch Hausbesitzer:innen müssen auch Wohnungseigentümer:innen die Ladestationen anmelden. Das übernimmt in der Regel aber ebenfalls der mit der Installation beauftragte Betrieb.

Mieten und Wallbox

Für Mieter:innen (in einer Mietanlage, einem Ein- der Mehrfamilienhaus oder Reihenhaus etc.) gilt das Mietrecht. Der Ablauf ist aber vergleichbar mit dem Prozess für Wohnungseigentümer:innen.

Auch hier musst du erstmals deine Vermieter:innen darüber informieren, dass du eine Wallbox installieren möchtest. Diese müssen nicht nur damit einverstanden sein, sondern sie müssen den Antrag bei der Eigentümerversammlung für dich einreichen. Du kannst das nicht direkt tun.

Solange die Eigentümerversammlung die Installation nicht genehmigt, kannst du keine Baumaßnahmen starten. Der ADAC hat auch für Mieter:innen eine Vorlage für einen entsprechenden Antrag erstellt.

Übrigens: Wenn du Mieter:in in einer Eigentumswohnung bist, greift ebenfalls das Mietrecht. Der Antragsprozess ist dann auch vergleichbar, sodass du auch in diesem Fall deinen Antrag über die Wohnungseigentümer:innen in die Eigentümerversammlung vorbringen musst.

Welche Abrechnungsformen gibt es?

Eine der wichtigsten Punkte bei der Neuinstallation einer Ladestation ist die Kostenfrage. Da hier oftmals das größte Konfliktpotenzial besteht, ist dies der Aspekt, den du unbedingt vor einer Abstimmung mit den anderen Eigentümer:innen oder deinen Vermieter:innen klären solltest.

So gibt es für Vermieter:innen keine Pflicht, sich an den Kosten zu beteiligen, auch wenn sie dies können, wenn sie glauben, dass die Ladestation eine Wertsteigerung für die Immobilie darstellt. Hast du als Mieter:in die Kosten für die Installation selbst getragen, ist eine Mieterhöhung aber ausgeschlossen.

Wer trägt dann aber im Anschluss die Stromkosten? Das hängt vom Abrechnungsmodell ab.

Stromzähler und Hausstromtarif

Eine Möglichkeit ist es, die Wallbox an den Stromzähler der Wohnung anzuschließen. Dann rechnet man den Ladestrom über den Hausstromtarif ab. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, sich über günstigere Ladetarife zu informieren, die viele Stromanbieter bereits anbieten.

Stromzähler vom Energieversorger

Eine weitere Option ist es, den Stromzähler direkt vom Energieversorger zu bekommen. Die Wallbox hat in diesem Fall einen separaten Stromzähler vom Energieanbieter. Auch hier gibt es oftmals spezielle Elektroauto-Tarife.

Gemeinschaftliche Nutzung

Es ist aber auch möglich, die Wallbox an den Allgemeinstrom anzuschließen und dann jede Ladeeinrichtung mit einem separaten Zähler abzurechnen. Hier muss nur klar sein, welcher Ladepunkt von welcher Person genutzt wird. Die Abrechnung erfolgt dann wie bei der Nebenkostenabrechnung.

Schließlich gibt es auch die Option, dass mehrere Parteien einen oder mehrere Ladepunkte gemeinsam nutzen. Hier rechnet man die Kosten dann über Nutzerauthentifizierung ab. Oftmals sind das RFID-Ladekarten, bei denen klar ist, welche Person wann wie viel geladen hat.

Sonderfälle

Sonderregelungen bei der Abrechnung gibt es, wenn die Vermietenden ebenfalls die Ladestation betreiben. Dann reicht ein MID-konformer Stromzähler. Weiterhin muss es aber auch möglich sein, eindeutig zuordnen zu können, welche Mieter:innen wie viel Ladestrom nutzen.

Gleiches gilt für Firmenwagen. Hier solltest du dich am besten an der Arbeitsstelle oder bei Steuerberater:innen über Abrechnungsmöglichkeiten informieren.

Welche Kosten können entstehen?

Die günstigsten Basis-Modelle für eine Wallbox kosten rund 500 Euro. Es gibt aber auch Modelle, die 2.000 oder 4.000 Euro kosten. Bei mehreren Ladepunkten oder -stationen für Mehrfamilienhäuser fangen die Kosten für intelligente Ladelösungen bei 750 Euro an. Eventuell gibt es aber hier bei mehreren Ladepunkten auch Mengenrabatte.

Hinzu kommen die Montagekosten, die sich, je nach Gegebenheiten vor Ort, auch zwischen einigen hundert und mehreren Tausend Euro bewegen können. Neben den Kosten für die Installation sowie den Stromkosten fürs Laden gibt es noch einige weitere Kostenfaktoren, die hinzukommen können.

Je nach Gebäude können Zusatzkosten für die Kabelverlegung entstehen, wenn diese besonders aufwendig ist. Gleiches gilt, wenn die Netzleistung nicht ausreicht.

Ein weiterer Kostenfaktor könnte die Versicherung sein. Denn eine Wallbox-Installation muss man der Hausratsversicherung melden, da dies als möglicher Risikofaktor gilt. Das kann unter Umständen dazu führen, dass die Beiträge steigen.

Gibt es Förderungen für Ladestationen?

Theoretisch: ja! Sowohl Mieter:innen als auch Eigentümer:innen können bei der KfW-Bank einen pauschalen Förderbetrag von 900 Euro beantragen.

Die Förderung ist unabhängig von der Hausart. Sie orientiert sich lediglich an der Wallbox-Leistung von elf Kilowatt. Selbst Tesla-Connector, die in der Regel mehr Ladeleistung haben, können heruntergesetzt werden, sodass du auch dafür die Förderung erhalten kannst.

Es gibt weitere Auflagen, wie etwa eine smarte Steuerung, die ausschließlich private Nutzung und die Herkunft des Stroms aus erneuerbaren Quellen.

Der staatliche Fördertopf für 2021 ist ausgeschöpft

Momentan (Stand: Juli 2021) sind die Fördertöpfe aber leer. Die Fördergelder stammen nämlich vom Bundesverkehrsministerium und waren für rund 600.000 Ladepunkte angedacht.

Diese wurden bereits beantragt und der Fördertopf ist damit leer. Ob hier aufgestockt wird, prüft die Bundesregierung derzeit. Bereits gestellte Anträge sind davon aber nicht betroffen.

Neben der Förderung des Bundes gibt es aber in bestimmten Regionen auch örtliche Fördermöglichkeiten. So gibt es ein Förderprogramm in Schleswig-Holstein. Auch die Stadt München hat ein spezielles Programm, „München Emobil“, ins Leben gerufen. Teilweise gibt es auch Unterstützung von regionalen Energieversorgern.

Wer kann die Installation einer Wallbox durchführen?

Hausbesitzer:innen benötigen in der Regel keine komplexe Infrastruktur für ihre Wallbox, sodass hier eine Elektrofachkraft die Installation problemlos durchführen kann.

Für aufwendigere Installationen gibt es neben Fachverbänden aus dem Bereich der Elektrobranche oder IT-Betrieben auch zertifizierte Elektromobilitätsberater:innen oder Firmen, die sich auf die Installation von Ladeinfrastruktur spezialisiert haben.

Hast du noch weitere Fragen zur Installation deiner Wallbox? Lass es uns in den Kommentaren wissen! 

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Marinela Potor ist Journalistin mit einer Leidenschaft für alles, was mobil ist. Sie selbst pendelt regelmäßig vorwiegend zwischen Europa, Südamerika und den USA hin und her und berichtet über Mobilitäts- und Technologietrends aus der ganzen Welt.

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