Stupser auf Facebook führt zu Verhaftung
Only in America (und hoffentlich nur dort)! Einer Frau aus Tennesee droht eine mehrmonatige Haftstrafe, weil sie den Fehler machte und eine Widersacherin auf Facebook anstupste (“to poke”). Diese hatte zuvor beim Gericht eine Schutzverfügung gegen die Stupserin beantragt, die sämtliche “Telefonate, das Kontaktieren oder eine andersgeartete direkte oder indirekte Kommunikation mit der Antragstellerin” untersagt. Die Hintergründe dazu sind übrigens unbekannt.
Als der “Du wurdest gerade gestupst”-Hinweis auf ihrem Bildschirm auftauchte, geriet sie so in Rage, dass sie sofort einen Screenshot machte und damit zur Polizei ging. Kurze Zeit später holte ein Streifenwagen die freche Gegenspielerin ab. Sie sei “extrem geschockt”, verriet ihr Anwalt im Interview mit ABCNews.com. Einen Screenshot als einzigen Beweis wolle er so nicht gelten lassen und will nun Facebook direkt um Hilfe in der Sache bitten. Vielleicht hat sich ja auch ein Bösewicht unerlaubt Zugang zum Account seiner Klientin verschafft. Das Gerichtsverfahren ist schon für kommenden Monat anberaumt, sollte die angeklagte Dame verurteilt werden, droht ihr bis zu ein Jahr Haft.
Interessanter als den Vorfall an sich finde ich allerdings die Debatte dahinter, zu der mittlerweile auch einige akademische Vertreter beitragen. “Ein Stupser ist ein sehr bewusster Akt”, sagte Ryan Calo von der Stanford Law School’s Center for Internet & Society. “Man hat eine bestimmte Person auserwählt und sagt sich: dies will ich tun.” Die Kommunikation zwischen Menschen würde heute weit mehr umfassen, als den direkten Dialog, Mails und Telefonate. Der Stups-Skandal würde nur zeigen, wie die Gerichte neue Formen der zwischenmenschlichen Beziehung berücksichtigen müssten. Die digitale Welt würde neue und andere “Stolperfallen und Bedrohungen” bereithalten, so Calo. “Bei Schutzverfügung dreht es sich nicht immer um physische Gefahr. Häufig geht es auch nur darum, Leute im Bewusstsein auszublenden und von ihnen loszukommen.”
(André Vatter)
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[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Demy, Berk Kutsal und Michael U erwähnt. Michael U sagte: RT @basicthinking: "Stupser auf Facebook führt zu Verhaftung – http://bit.ly/3tNELL (ava)" [...]
Auch wenn man keine Hintergründe über den Fall hat: Wer sich mal näher mit dem Thema Mobbing auseinandergesetzt hat/auseinandersetzen *musste*, der erkennt schnell, dass ein Mobber einen Großteil seiner Macht daraus zieht, dass er das Opfer dazu bringt, ständig an den Peiniger zu denken.
Sofern ein mögliches Umgangsverbot genau darauf abzieht, werte ich ein “anstupsen” in einem Social Network nicht anders, als ein Anrufen und direkt wieder auflegen.
Und deshalb müssen graue Richter kurz vor dem Ruhestand Stundenlang erörtern, ob ein Stupser auf Facebook ein ‘bewusster Akt’ ist. Das ist schon hochgradig lächerlich. Kontaktaufnahme ist Kontaktaufnahme, und die verstößt gegen ein Umgangsverbot. Um das zu erkennen muss man nicht Jura studieren.
‘tschulligung. Leicht echauffiert ziehe ich mich wieder zurück.
Ganz Rechtsfrei sind die Amerikaner auch nicht :)
vlg, j
Sowas gibts wohl auch nur in Amerika …
Und letztlich ist das Stupsen/Gruscheln eine Form der Kontaktaufnahme, eine Möglichkeit, sich bei einer Person in Erinnerung zu bringen, dafür gibt es diese Funktion ja.
Stellt euch vor, ihr lasst euch von eurem Ehepartner scheiden, dieser veranstaltet pycho-terror gegen dich, du erwirkst eine gerichtliche Verfügung, die deinem Ex jeglichliche Kontaktaufnahme verweigert … dann hat der/die Ex nicht nur das einmalige Klingeln am Telefon zu unterlassen, sondern halt auch das Gruscheln und Stupsen.
Wie sie dass dann macht, ob per Telefon, per PN auf einem Forum oder als Poke bei FB, ist letztendlich absolut egal.
@Carsteb: So ein Gerichtsbeschluss wird gegen ein bestimmte Person vergeben. Jeder andere darf die Frau natürlich “poken.
Selten so gelacht :D
Außerdem ist sowas auch nicht allzuschwer nachzumachen…
Wer hätte gedacht, dass ich jemals von André angestupst werde?
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(Soll jetzt nur ein Beispiel sein, dass es nicht allzu schwer ist :P)
@12: Danke für die Paranoia-Spritze. ;)
[...] via Stupser auf Facebook führt zu Verhaftung | Basic Thinking Blog. [...]
wie #3 und #10 sehr richtig anmerkten: Mobbing und die damit verbundenen Konsequenzen (bei welchen die USA mit ihrem rechtsystem deutlich weiter sind als wir, egal was man nun von den exakten Regelungen hält – Deutschland hat einfach keine brauchbaren “Mobbing”-Rechte) machen eben keinen Unterschied beim gewählten Medium, und sollten ihn meiner Meinung nach auch nicht machen.
Zumindest in dieser verkürzten Darstellung und in der Annahme, dass das alles so stimmt, kann ich da nur zustimmen. Richtig so.
Mir ging es in erster Linie um den Aufwand, der da betrieben wird: Screenshots, IP-Protokolle von Facebook, Polizei, Gerichtsverfahren, Haftstrafen. Warum wurde die Dame nicht von vornhinein nicht geblockt?
Wie erwähnt finde ich die Diskussion dahinter ja wesentlich spannender.
[...] Facebook kann einem das schon mal eine Haftstrafe einhandeln – unfassbar [...]
[...] http://www.basicthinking.de/bl.....erhaftung/ a few seconds ago from IdentiFox [...]
also wenn man eine schutzverfügung gegen eine person hat wundert es mich dann doch sehr das diese trotzem in der “freundesliste” steht….