Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du der Datenschutzerklärung zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Google, Gericht, Urteil, Google Adwords, WhatsApp-Urteil, NetzDG, Netzwerkdurchsetzungsgesetz, #Ad, Datenweitergabe, DSGVO, absurdes Urteil
SOCIAL

#Ad reicht als Kennzeichnung für Werbung nicht

Christian Erxleben
Aktualisiert: 13. Februar 2025
von Christian Erxleben
(Pixabay.com / Daniel_B_photos)
Teilen

Das Kammergericht Berlin hat eine wegweisende Entscheidung für das Influencer Marketing auf Instagram gefällt. Laut den Richtern reicht eine Kennzeichnung mit #Ad oder #Sponsored nicht aus, um eine werbliche Verbindung zwischen Influencer und Marke zu kennzeichnen.

Das Kammergericht in Berlin ist das höchste Berliner Gericht und damit zugleich das Oberlandesgericht des Stadtstaats. Die Richter des 5. Zivilsenats haben nun eine weitreichende Entscheidung in puncto Kennzeichnung von Influencern auf Instagram und Co. getroffen.

#Ad und „Sponsored by“ sind keine eindeutige Kennzeichnung

Konkret hatte der Verband Sozialer Wettbewerb gegen eine Instagrammerin geklagt, die auf ihrem Account Mode-Artikel und Kosmetika präsentiert, Links zu Unternehmen gesetzt hatte und „dafür nach Lage der Dinge Entgelte oder sonstige Vorteile, wie zum Beispiel Rabatte oder Zugaben erhält“, wie es im Leitsatz des Urteils heißt.

BASIC thinking UPDATE

Jeden Tag bekommen 10.000+ Abonnenten die wichtigsten Tech-News direkt in die Inbox. Abonniere jetzt dein kostenloses Tech-Briefing:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

  • 5 Minuten pro Tag
  • 100% kostenlos
  • Exklusive PDF-Guides

In diesem Fall waren insbesondere Produkte der Marken „Pinko“, „Tom Ford“, „Pantene“, „The Kooples“, „Puma“, „Maxandco“ sowie „Bulgari“ gar nicht oder nur unzureichend gekennzeichnet.

Bei Zuwiderhandlung gegen die Entscheidung des Gerichts drohen der Influencerin Ordnungsgelder in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder sogar eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

Das sind die 10 beliebtesten Instagrammer weltweit

Lehren aus der Entscheidung des Kammergerichts Berlin

Mit dem Beschluss hat das Kammergericht Berlin eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle aus dem August 2017 bestätigt und konkretisiert.

Die wichtigsten Erkenntnisse für das Influencer Marketing:

  • Wer in mindestens 15 Beiträgen mehrere Markenartikel präsentiert und Links zu den entsprechenden Unternehmen setzt, hat laut dem Kammergericht sehr wahrscheinlich eine entgeltliche Beziehung zu den jeweiligen Unternehmen.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke kommentiert dazu auf Facebook: „Das heißt: Influencer müssen im Zweifel nachweisen, keine wirtschaftlichen Vorteile erhalten zu haben.“

  • #Ad oder #Sponsored genügen nicht, um Werbung zu kennzeichnen. Ein werblicher Beitrag muss auf den ersten Blick von jedem Nutzer erkennbar sein.

Schwenke rät in seinem Post dazu, entsprechende Beiträge auf Instagram und anderen Plattformen mit den Hashtags Werbung und / oder Anzeige zu ergänzen und diese am Anfang der Hashtag-Wolke zu bringen.

Noch deutlicher ist eine Kennzeichnung zu Beginn des Postings-Textes selbst. So können Influencer ihre Kooperationen auf Instagram noch deutlicher und besser kennzeichnen. Schließlich werden die Hashtags häufig vom Nutzer nicht einmal gelesen.

Auch interessant:

  • Endlich! Gericht verurteilt Rossmann für Instagram-Schleichwerbung
  • Instagram Pods: „Influencer spielen nicht mit fairen Mitteln“
  • Hat Instagram Probleme, Branded Content zu erkennen?
  • Das sind die 10 beliebtesten Instagram-Videos des Jahres
Amazon

Anzeige

STELLENANZEIGEN
Sachbearbeiter Verwaltungsdigitalisierung (m/...
Landratsamt Schwäbisch Hall in Schwäbisch Hall
BASIC thinking Freiberuflicher Redakteur (m/w/d)
BASIC thinking GmbH in Home Office
Werkstudent (d/m/w) Community Management
RND RedaktionsNetzwerk Deutschland GmbH in Hannover
Praktikant Content Creation, Grafik & Des...
Bechtle Logistik & Services GmbH in Neckarsulm
Social Media Manager / Marketingreferent (m/w...
BOGE KOMPRESSOREN Otto Boge GmbH & Co. KG in Bielefeld
Praktikant*in Content Creation Videoinhalte &...
Mercedes-Benz AG in Esslingen am Neckar

Du willst solche Themen nicht verpassen? Mit dem BASIC thinking UPDATE, deinem täglichen Tech-Briefing, starten über 10.000 Leser jeden Morgen bestens informiert in den Tag. Jetzt kostenlos anmelden:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

THEMEN:InstagramMarketingYouTube
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonChristian Erxleben
Folgen:
Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.
Kleines Kraftwerk

Anzeige

EMPFEHLUNG
Online-Speicher Internxt
Einmal zahlen, ein Leben lang Online-Speicher erhalten
Anzeige TECH
UPDATE – DEIN TECH-BRIEFING

Jeden Tag bekommen 10.000+ Abonnenten von uns die wichtigsten Tech-News direkt in die Inbox. Abonniere jetzt dein kostenloses Tech-Briefing:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

WhatsApp Alternative Element Vergleich Messenger App
SOCIALTECH

Element: Alles, was du über die WhatsApp-Alternative wissen musst

wie funktioniert Bitchat ohne Internet Messenger
SOCIALTECH

Chatten ohne Internet: So funktioniert der Messenger-Dienst Bitchat

TeleGuard WhatsApp Alternative Messenger App
SOCIALTECH

TeleGuard: Alles, was du über die WhatsApp-Alternative wissen musst

mistbesuchten Websites der WEtl
TECH

Die meistbesuchten Websites der Welt

Telegram WhatsApp Alternative Messenger App
SOCIAL

Telegram: Alles, was du über die WhatsApp-Alternative wissen musst

Meta Facebook Fotos KI Künstliche Intelligenz Meta AI
SOCIAL

Auch unveröffentlichte: Facebook will alle deine Fotos in seiner Cloud speichern

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz
Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?