Marketing Social Media

Diese 29 Werbeverbote gelten bei Facebook

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Auf Facebook gelten 29 Werbeverbote. (Foto: Pixabay.com / HoliHo)
geschrieben von Christian Erxleben

Seit Anfang Februar ist es auf Facebook verboten, Produkte rund um Bitcoin, Ethereum und Co. zu bewerben. Damit reihen sich die Kryptowährungen in die illustre Reihe der 29 Kategorien ein, für die auf Facebook Werbeverbote gelten. Eine Übersicht.

Obwohl Facebook durch Werbung im Monat mehr als eine Milliarde US-Dollar verdient, gibt es Dinge, die Mark Zuckerberg nicht auf seiner Plattform sehen möchte. Dazu gehört Offensichtliches wie der Verkauf von Drogen und Überraschendes wie der übermäßige Gebrauch von Sonderzeichen.

Seit kurzer Zeit gelten auch für Produkte, die sich mit Kryptowährungen beschäftigen, Werbeverbote auf Facebook. Auch unser Bitcoin-Handbuch ist davon betroffen.


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Die Werbeverbote von Facebook in der Übersicht

Um euch einen kleinen Überblick darüber zu verschaffen, welche Werbeverbote auf Facebook gelten, haben wir einen kleinen Blick in die Werberichtlinien des sozialen Netzwerks geworfen.

Folgende Werbeverbote gelten aktuell:

  1. Verstöße gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook
  2. Illegale Produkte oder Dienstleistungen dürfen weder beworben noch an Minderjährige ausgespielt werden. Davon sind alle Inhalte betroffen, die unangemessen oder irreführend sind oder Druck aufbauen.
  3. Diskriminierung von Personen aufgrund von Rasse, Ethnizität, Hautfarbe, nationaler Herkunft, Religion, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Familienstatus, Behinderung, Gesundheitszustand oder genetischer Erkrankung.
  4. Für Tabak gelten grundsätzliche Werbeverbote. Ausgenommen sind Blogs, Ebooks und Hilfsstellen, die gegen das Rauchen vorgehen. Der Verkauf ist nicht gestattet.
  5. Das gleiche gilt für Drogen und damit verbundene Produkte.
  6. Unsichere Nahrungsergänzungsmittel
  7. Waffen, Munition und Sprengstoffe dürfen nur im Zusammenhang mit Ausstellungen oder Austausch-Gruppen beworben werden.
  8. Produkte oder Dienstleistungen für Erwachsene mit einer Ausnahme für Anzeigen zur Familienplanung und Verhütungsmittel sowie dem Hinweis, dass nur Personen ab 18 Jahren angesprochen werden dürfen.
  9. Nicht jugendfreie Inhalte
  10. Verletzung der Rechte Dritter
  11. Zu reißerischem Content zählen alle Formen von schockierenden, sensationsheischenden, respektlosen oder übermäßig Gewalt darstellenden Inhalten.
  12. Bei den persönlichen Eigenschaften wird es komplizierter. Facebook-Anzeigen dürfen keine direkten oder indirekten Behauptungen zu Personen aufstellen. Du darfst nur Produkte bewerben. „Finde heute schwarze Singles“ ist in Ordnung, „Triff andere schwarze Singles in deiner Nähe“ ist verboten.
  13. Irreführende oder falsche Inhalte sowie täuschende oder betrügerische Angebote und Behauptungen
  14. Kontroverse Inhalte – politischer oder sozialer Natur – dürfen nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden.
  15. Nicht funktionierende Landing Pages
  16. Überwachungsgeräte
  17. Auch bei Grammatik und Beleidigungen müsst ihr aufpassen, um nicht gegen Werbeverbote zu verstoßen. So ist es nicht erlaubt, viele Sonderzeichen, Buchstaben mit Accents oder Tilden sowie abnormal viele Großbuchstaben zu verwenden.
  18. Unter einer nicht vorhandenen Funktion versteht Facebook beispielsweise Anzeigen mit einem Video-Button, der nach Klicks allerdings kein Video startet.
  19. Vorsicht bei Inhalten zur individuellen Gesundheit. Sowohl Vorher-Nachher-Bilder als auch implizierte (Nah)-Aufnahmen (zum Beispiel von einem Six-Pack) sind verboten. Anzeigen für Gesundheits-, Fitness- und Abnehm-Produkte dürfen nur an Nutzer ab 18 Jahren ausgespielt werden.
  20. Sofortkredite oder Bargeldvorschüsse
  21. Strukturvertrieb oder anders ausgedrückt: Geschäftspraktiken, die große Gewinne bei geringen Investitionen versprechen.
  22. Pennyauktionen
  23. Gefälschte Dokumente
  24. Unter Content von geringer Qualität oder störender Content fasst Facebook alle Inhalte zusammen, gegen die es auch mit Reichweitenabstrafungen vorgeht. Dazu zählen unter anderem alle Formen von Click- und Link-Baiting.
  25. Spyware oder Schadsoftware
  26. Automatische Animationen
  27. Geräte zum nicht autorisierten Streaming
  28. Produkte zum Umgehen von Systemen mit besonderem Fokus auf Sicherheits- und Strafsysteme
  29. Spekulative oder irreführende Finanzprodukte- und Dienstleistungen, zu denen auch Kryptowährungen zählen.

Wenn also in Zukunft eine deiner Anzeigen abgelehnt wird, solltest du zunächst schauen, ob du nicht gegen eines der 29 Werbeverbote von Facebook verstößst.

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Über den Autor

Christian Erxleben

Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.

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