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E-Scooter in Bus und Bahn? Das sind die Regeln in den größten deutschen Städten

Marinela Potor
Aktualisiert: 04. Juli 2019
von Marinela Potor
Warum funktionieren E-Scooter in Deutschland nicht, dafür aber in Skandinavien? (Foto: Lime / Monika De Jesus)
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Hamburg

In Hamburg erlaubt der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) zusammengeklappte E-Tretroller in allen Verkehrsmitteln. Hier werden sie grundsätzlich wie Handgepäck betrachtet.

E-Scooter, die du nicht zusammenklappen kannst, gelten in S-Bahnen und Bussen als Fahrrad. Das bedeutet: Auf bestimmten Linien oder zu bestimmten Zeiten (Sperrzeiten) darf der Scooter nicht mitfahren.

Auch in den Regionalbahnen in Niedersachsen darfst du kleinere E-Scooter mitnehmen, und zwar jederzeit und ebenfalls kostenlos. Ist dein E-Roller von der Größe her vergleichbar mit einem Fahrrad, wird er auch wie ein Rad behandelt, sagt Silke Seibel von der Pressestelle des HVV.

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In Schleswig-Holstein wiederum gebe es für größere E-Tretroller noch keine abschließende Regelung. Hier darfst du sie also vorerst lediglich zusammengeklappt transportieren. Alles, was nicht klappbar ist, egal ob Segway oder E-Scooter, ist hier vorerst nicht erlaubt.

Dennoch gilt es zu beachten, dass das Personal im Einzelfall das letzte Wort hat, vor allem, wenn der E-Scooter die Sicherheit oder Ordnung gefährdet, andere Fahrgäste belästigt oder der Platz zu knapp ist, gibt Silke Seibel vom HVV zu bedenken: „Die Mitnahme von Fahrgästen, insbesondere mit Kindern in Kinderwagen und mit Rollstuhl, hat Vorrang.“

S-Bahn, Hamburg, Hamburger Hafen
Nicht-klappbare E-Tretroller dürfen zu bestimmten Zeiten nicht im Hamburger ÖPNV mitfahren. (Foto: HOCHBAHN)

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vonMarinela Potor
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Marinela Potor ist Journalistin mit einer Leidenschaft für alles, was mobil ist. Sie selbst pendelt regelmäßig vorwiegend zwischen Europa, Südamerika und den USA hin und her und berichtet über Mobilitäts- und Technologietrends aus der ganzen Welt.
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