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Europäische Gesellschaft für Datenschutz, EuGD
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Flightright für Datenschutz: Die Europäische Gesellschaft für Datenschutz startet jetzt

Christian Erxleben
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Christian Erxleben
Die Europäische Gesellschaft für Datenschutz setzt sich kostenlos für Verbraucher ein. (Foto: Unternehmen)
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Ob nun Facebook, Marriott oder ein anderer Fall: Datendiebstähle und Sicherheitslücken gefährden immer wieder die privaten Daten von Millionen von Nutzern. Die Europäische Gesellschaft für Datenschutz klagt nun für alle Geschädigten ihr Recht ein – kostenlos.

Daten stellen für immer mehr Unternehmen die wirtschaftliche Grundlage ihres Geschäftsmodells dar. Prominente Beispiele dafür sind Tech-Konzerne wie Google, Amazon oder Facebook.

Doch auch in fast allen anderen Bereichen spielt die Auswertung und Vermarktung von persönlichen Daten eine entscheidende Rolle. Das gilt für die Hotel-Industrie ebenso wie für den Einkauf im lokalen Schuhgeschäft.

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Problematisch wird es jedoch dann, wenn die Unternehmen nicht dazu in der Lage sind, die privaten Informationen ihrer Nutzer zu schützen. Eine steigende Anzahl von Datenschutz-Skandalen ist die Folge. Facebook und Marriott sind nur zwei von zahlreichen Vorfällen.

Europäische Gesellschaft für Datenschutz geht an den Start

Mindestens genauso problematisch und kompliziert ist es jedoch, im Falle eines Datendiebstahls gegen die Konzerne vorzugehen. Die Informationspflichten und Auskunftsrechte werden häufig nicht angemessen erfüllt.

Hinzu kommt: Wer sich alleine oder mit der Hilfe eines Anwalts gegen ein Unternehmen auflehnt, sieht sich schnell mit hohen Kosten konfrontiert. Und falls der Nutzer vor Gericht verlieren sollte, bleibt er auch noch auf den Kosten des Verfahrens sitzen. Da ist es einfacher, nichts zu machen.

Genau an dieser Stelle setzt die neu gegründete Europäische Gesellschaft für Datenschutz (EuGD) an. Sie setzt sich – wie Flightright für Passagiere – für alle Nutzer ein, die Opfer eines Datendiebstahls, einer Datenpanne oder einer unerlaubten Weitergabe der eigenen Daten geworden sind.

Interview mit dem Geschäftsführer der EuGD

Doch wer und was steckt genau hinter der Europäischen Gesellschaft für Datenschutz? Wie können Verbraucher ihre Beschwerden einreichen? Und: Bleibst du bei einer Beschwerde auch im Fall einer Niederlage wirklich auf keinen Kosten sitzen?

All diese Fragen haben wir mit Johann Hermann geklärt. Er arbeitet für die Europäische Gesellschaft für Datenschutz als Geschäftsführer.

Johann Hermann, EuGD, Europäische Gesellschaft für Datenschutz
Johann Hermann, Geschäftsführer der neu gegründeten Europäischen Gesellschaft für Datenschutz (EuGD). (Foto: Unternehmen)

BASIC thinking: Johann, seit dem 18. Juli 2019 setzt sich die EuGD für Verbraucher ein, deren Datenschutz- und Privatsphäre-Rechte verletzt worden sind. Euer Modell ist grundsätzlich mit dem von Flightright vergleichbar. Was genau macht ihr?

Johann Hermann: Die Europäische Gesellschaft für Datenschutz ist eine Informations- und Service-Plattform, mit deren Hilfe Verbraucher von Rechtsexperten einfach und unverbindlich prüfen lassen können, ob sie von Datenschutzverstößen betroffen sind.

Sollte der im Rahmen des Auskunftsersuchens ermittelte Sachverhalt nach Einschätzung eines mit uns kooperierenden Anwalts einen Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht nahelegen, können sich die Betroffenen anschließend durch die für die EuGD tätigen Anwälte zur Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche vertreten lassen.

In diesen Situationen wird die Europäische Gesellschaft für Datenschutz aktiv

Ich habe eine Benachrichtigung eines sozialen Netzwerks erhalten, dass meine Daten versehentlich an Dritte weitergegeben worden sind. Was mache ich jetzt? Wie kontaktiere ich euch?

Auf jeden Fall sollte man immer darauf reagieren und sich einen Überblick verschaffen: Was genau ist passiert? Was für Daten sind betroffen? In wessen Hände sind sie gelangt? Was können mögliche Folgen sein? Nicht zuletzt gibt es auch Verjährungsfristen, die man im Blick haben sollte.

Um mit uns in Verbindung zu treten, gibt es im Grunde zwei Wege: Entweder handelt es sich um einen Vorfall, der uns bereits bekannt ist. In diesem Fall bieten wir unter auf unserer Website eine für diesen Fall spezifische Landingpage an, über die man uns – wie bereits beschrieben – beauftragen und die weiteren Schritte anstoßen kann.

Dort hinterlegt man seinen Kontaktdaten, sodass unsere Kooperationsanwälte sich mit den Betroffenen in Verbindung setzen können. Sollte es sich um einen Fall handeln, der uns noch nicht bekannt ist, kann man uns diesen über unsere Homepage melden und wir prüfen das dann.

In welchen Fällen kann ich mich noch an die EuGD wenden?

Prinzipiell in allen Fällen, bei denen es zum Beispiel um Datendiebstähle, Datenpannen, Hackerangriffe oder die unerlaubte Weitergabe von Daten geht. Wir setzen uns mit jeglichem Datenschutzverstoß in diesen Bereichen auseinander.

Wichtig an dieser Stelle ist mir: Wir wollen den Verbrauchern helfen, ihre persönlichen Rechte durchzusetzen und damit auch die Unternehmen zu zwingen, sorgfältig mit den ihnen anvertrauten Daten umzugehen. Unser Fokus und Ziel ist es, signifikante Verletzungen des Datenschutzes zu verfolgen.

Das ist ein völlig anderer Grundgedanke und Ansatz, als dubiose Abmahnungen zum Beispiel wegen kleinerer Fehler im Impressum einer Website zu erwirken. Mit diesem unseriösen Geschäft der Abmahn-Industrie haben wir nichts zu tun.

Anwaltskosten, Verfahrenskosten und Finanzierung

Nach der rechtlichen Prüfung durch euch und euer „Okay“: Wie sehen die nächsten Schritte aus?

Der Fall wird an einen unserer Kooperationsanwälte weitergegeben. Dieser setzt sich dann mit dem Betroffenen in Verbindung, berät ihn und bespricht mit ihm die weiteren rechtlichen Möglichkeiten und Schritte. Dies kann zum Beispiel das Anstoßen eines Gerichtsverfahrens oder die Erwirkung einer außergerichtlichen Einigung sein.

Wer übernimmt die Kosten für Anwalt und Verfahren?

Die Kosten werden von uns und unseren Kooperationsanwälten getragen. Der Verbraucher muss also in keine finanzielle Vorleistung gehen und hat auch keinerlei finanzielles Risiko – anders, als wenn er auf eigene Faust tätig werden würde oder selbst einen Anwalt beauftragt.

Muss ich bei der Verhandlung auch vor Ort im Gericht sein oder vertreten mich dort die Anwälte?

Nein, das ist nicht erforderlich. Sollte es zu einer Verhandlung kommen, kann man als Geschädigter und Klagepartei natürlich vor Ort sein. Zwingend ist dies aber nicht. Die rechtliche Vertretung vor Gericht ist Teil des anwaltlichen Services.

Im Erfolgsfall vor Gericht erhält die EuGD ein Viertel der Schadenersatzsumme. Was passiert, wenn der Prozess verloren geht?

Sollte einem Betroffenen gerichtlich kein Schadenersatz zugesprochen werden, tragen wir und unsere Kooperationsanwälte die Kosten.

Und es gibt da auch absolut keine versteckten Hintertüren?

Nein.

Anwalts- und Verfahrenskosten sind sehr hoch. Wie will sich die Europäische Gesellschaft für Datenschutz finanzieren?

Ähnlich wie im Falle von Flugverspätungen gehen wir davon aus, dass sich im Laufe der Zeit eine Standard-Rechtsprechung entwickelt und damit die Verfahren kürzer und effizienter werden.

Darüber hinaus versuchen wir, über die Bündelung von Verbraucherinteressen – zum Beispiel fallbezogene Klagen an ein und demselben Gerichtsstandort – Skaleneffekte zu erreichen.

Vielen Dank für das Gespräch, Johann.

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vonChristian Erxleben
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Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.
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