Wirtschaft

Warum Gründer unbedingt kaufmännische Kenntnisse brauchen

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Ohne Planung, Controlling und Co. wird ein Start-up nicht lange bestehen. (Foto: Pixabay.com / Pexels)
geschrieben von Carsten Lexa

Eine Idee und gewisse fachliche Kenntnisse alleine reichen meiner Erfahrung nach nicht aus, ein Start-up zu gründen und zu führen. Ohne kaufmännische Kenntnisse sind die meisten Bemühungen zum Scheitern verurteilt.

Aus diesem Grund wollen wir uns einmal ansehen, über welche kaufmännischen Kenntnisse Gründer verfügen sollten.

Sechs kaufmännische Kenntnisse, die jeder Gründer braucht

Kaufmännische Kenntnisse sind vereinfacht ausgedrückt Kenntnisse, die nichts mit dem Fachwissen zu tun haben.


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Wer beispielsweise ein Fintech-Start-up gründen möchte, der sollte sich zwar mit den Bank-Regularien zumindest in ausreichendem Maß auskennen. Das alleine aber wird nicht ausreichen, um das Start-up zu führen, da es noch auf Kenntnisse in anderen Bereichen ankommt.

1. Planung

Ein Start-up erfordert eine gewisse Planung. Das gilt nicht nur für so offensichtliche Dinge wie den Ablauf einer Produkt-Entwicklung oder eine Marketing-Kampagne, sondern auch für Ausgaben, Liquidität oder die allgemeine Entwicklung des Start-ups, die im Businessplan festgehalten ist.

Immer häufiger liest man, dass man einen Businessplan gar nicht braucht. Für Banken oder Förderungen „brauche man halt einen Businessplan. Aber eigentlich wisse ja jeder, dass darin nichts enthalten sei, was die Wirklichkeit, insbesondere in der Zukunft, abbildet.“

Diese Aussage ist großartig, weil dadurch viele Gründer verleitet werden, sich über die kommenden drei bis fünf Jahre gar keine Gedanken mehr zu machen. Würden sie es machen, würden sie vielleicht verstehen, dass sie ein Businessplan überhaupt einmal dazu zwingt, sich mit der Zukunft auseinanderzusetzen.

Bei Änderungen wird der Businessplan angepasst. Aber bis dahin bietet er Orientierung. Ein Verzicht auf den Businessplan bedeutet Verzicht auf Orientierung.

Und diese Ausführungen gelten natürlich grundsätzlich für alle Planungen. Planungen haben nämlich den unerwünschten Effekt, dass man sich neben der Orientierung auch zum Beispiel mit möglichen Unwägbarkeiten, Gefahren und Herausforderungen beschäftigt.

2. Kalkulation

Einfach gesagt geht es bei der Kalkulation um den Preis, den ein Unternehmen für sein Produkt oder seine Dienstleistung verlangen muss, um nicht nur die fixen und variablen Kosten zu decken, sondern auch noch den sogenannten kalkulatorischen Unternehmerlohn.

Das ist der fiktive Lohn des Gründers, der theoretisch erwirtschaftet werden muss, damit sich der Aufwand des Betriebs eines Start-ups im Vergleich zu einer Festanstellung rechnet.

Ist der Preis zu hoch, verkauft sich das Produkt nicht. Ist der Preis zu niedrig, werden die Kosten nicht gedeckt. Noch schwieriger wird es, wenn Preise dynamisch kalkuliert werden müssen, sich also ständig ändern.

Wer nicht in der Lage ist, seine Kosten so zu überschauen, dass er Verkaufspreise errechnet, die die Kosten abdecken, kann irgendwann die entstehenden Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen.

3. Buchhaltung

Buchhaltung bedeutet die genaue und systematische Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben in einer Art und Weise, dass die Geldströme in einem Start-up nachvollziehbar sind.

Diese Arbeit ist extrem unpopulär. Fehlt jedoch die Buchhaltung oder wird sie schlampig und unvollständig betrieben, kann es zu gravierenden Folgen zum Beispiel bei der Steuererklärung kommen.

Das wiederum bricht einem Start-up schnell das Genick. Das ist beispielsweise der Fall, wenn es zu unnötig hohen Steuerforderungen kommt, weil das Finanzamt die Einnahmen aufgrund der ungenauen Buchhaltung zu schätzen beginnt.

4. Controlling

Beim Controlling geht es um die Analyse dessen, was in allen Unternehmensbereichen passiert. Und es geht auch darum, ungünstigen oder bedrohlichen Entwicklungen gegenzusteuern.

Wer sich mit Controlling nicht beschäftigt, wird regelmäßig zu spät von Fehlentwicklungen erfahren, um noch auf diese reagieren zu können. Das Start-up ist dann diesen Entwicklungen hilflos ausgeliefert – mit möglicherweise extrem negativen Folgen.

5. Steuern

Sich mit Steuern zu befassen, ist meiner Erfahrung nach nichts, was auf der Prioritätenliste von Gründern ganz oben steht.

Dazu kommt noch, dass Gründer oftmals auch gar nicht wissen, welche Arten von Steuern es gibt und welche von einem Start-up bezahlt werden müssen. Eine typische Aussage ist: „Das macht mein Steuerberater.“

In der Realität jedoch ergibt sich – insbesondere in Verbindung mit fehlender Planung – schnell eine toxische Situation. Denn Steuerforderungen sind nahezu unausweichlich. Können diese nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden schnell Säumniszuschläge oder Zinsen fällig.

6. Recht

Genauso wenig, wie Gründer Steuer-Themen mögen, mögen sie rechtliche Themen. Sich mit dem neuesten Produkt-Design oder der nächsten Marketing-Kampagne zu beschäftigen, ist viel reizvoller, als sich in trockene und schwer verständliche rechtliche Formulierungen einzuarbeiten.

Leider jedoch hat es mitunter schwerwiegende Konsequenzen, wenn rechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden. Das können Abmahnungen von Wettbewerbern, zivilrechtliche Klagen oder sogar strafrechtliche Ermittlungen und gegebenenfalls Verurteilungen sein.

Wer sich mit den einschlägigen rechtliche Regelungen nicht befasst, der bittet gerade zu darum, die Härte des Gesetzes erfahren zu dürfen.

Fazit

In diesem Fall ist mein Fazit einfach: Es kommt nicht nur darauf an, eine gute Idee und ein gewisses fachliches Wissen zu haben. Es kommt auch auf gewisse kaufmännische Kenntnisse an, um die grundlegenden unternehmerischen Entscheidungen treffen zu können.

Und diese sollten bei den Gründern vorhanden sein, damit diese den Überblick nicht verlieren.

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Über den Autor

Carsten Lexa

Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit über 10 Jahren deutsche und internationale Unternehmen in allen Angelegenheiten wirtschaftsrechtlicher Art, z.B. bei Gründungen, Strukturierungen oder Vertragsgestaltungen aber auch zu rechtlich-strategischen Fragen. Darüber hinaus war er Weltpräsident der G20 Young Entrepreneurs Alliance (G20 YEA), Mitglied der B20 Taskforces und Rechtsbeistand der Wirtschaftsjunioren Deutschland. Bei BASIC thinking schreibt er über unternehmensrechtliche Fragen.