Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf für Verbraucherverträge vorgestellt. Demnach soll die Höchstlaufzeit für Handy-Verträge und Co. nur noch bei zwölf Monaten liegen. Das bedeutet der Entwurf für Betreiber und Verbraucher.
Wer aktuell Verbraucherverträge für Smartphones und andere Geräte oder Dienstleistungen abschließt, bindet sich in der Regel 24 Monate daran. An diesen Zeitraum haben wir uns längst gewöhnt. Aber wenn man darüber nachdenkt, dauern zweijährige Verträge mittlerweile eigentlich zu lange an.
Unser Alltag ist durch die Digitalisierung ganz schön schnelllebig geworden. Wir haben unzählige Möglichkeiten, unser Leben von heute auf morgen neu zu gestalten. Handy-Verträge mit einer Laufzeit von 24 Monaten passen da nicht mehr so richtig hinein.
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Neues Gesetz für faire Handy-Verträge und Co.
Nun will Bundesjustizministerin Christine Lambrecht von der SPD ein neues Gesetz für faire Verbraucherverträge einführen. Der neue Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass wir Handy-Verträge und Co. nur noch mit einer Höchstlaufzeit von zwölf statt 24 Monaten abschließen können.
Das neue Gesetz schließt dann auch Verträge für beispielsweise Fitnessstudios ein. Das Portal Golem berichtet nämlich, dass Lambrecht anlässlich der Vorstellung des Gesetzentwurfs sagte, dass „Verbraucherinnen und Verbraucher viel zu häufig abgezockt und übervorteilt“ werden.
Mit dem neuen Gesetz für faire Verbraucherverträge will die Bundesjustizministerin die Unternehmen also auch ein wenig in ihre Schranken weisen.
Faire Regelungen für Handy-Verträge und Co.
Der neue Gesetzentwurf soll demnach erreichen, dass „nicht nur der Vertragsschluss unter fairen Bedingungen erfolgt, sondern auch die Vertragsinhalte fairen Regelungen unterliegen.“
Dazu soll es auch eine neue Regelung für „einen verbesserten Schutz der Verbraucher vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen“ geben.
Kündigungen sollen leichter durchzuführen sein
Doch nicht nur Vertragsabschlüsse sollen fairer werden. Wir sollen Langzeitverträge in Zukunft auch leichter kündigen können. Das schließt zum einen ein, dass sich Verträge bald nicht mehr automatisch um ein ganzes Jahr verlängern dürfen, sondern nur noch bis zu drei Monate.
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So sollen Kunden, die eine Kündigungsfrist einmal verpasst haben, leichter aus dem bestehenden Vertrag herauskommen. Die automatische Vertragsverlängerung als solche soll aber weiter bestehen bleiben.
Was das neue Gesetz für Betreiber und Verbraucher bedeuten könnte
Bis das neue Gesetz in Kraft treten kann, muss der Entwurf allerdings erst noch vom Kabinett, vom Bundestag und vom Bundesrat abgesegnet werden.
Dann würden auf Mobilfunkanbieter, Fitnessstudios und Co. aber große Veränderungen zukommen. Immerhin müssten sie sich häufiger neue Strategien ausdenken, um ihre Kunden auch langfristig an sich zu binden.
Der Konkurrenzkampf würde möglicherweise stärker werden. Und Verbraucher könnten natürlich davon profitieren, wenn Unternehmen sich triftige Gründe ausdenken müssen, wie sie Kunden gewinnen und halten.
Aus Verbrauchersicht ist der Gesetzentwurf also sehr positiv. Wir haben die Möglichkeit, uns jährlich nach neuen Verträgen umzuschauen, die zu unserer aktuellen Lebenssituation passen. Und wenn wir einmal eine Kündigungsfrist versäumen, sind wir trotzdem nur noch drei weitere Monate an unseren Vertrag gebunden.
Es bleibt also abzuwarten, wie schnell das neue Gesetz in Kraft treten kann – und wie Unternehmen dann auf die verkürzte Vertragslaufzeit reagieren.
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