Aus einer aktuellen Umfrage geht hervor, dass Millionen deutsche Haushalte über alternative TV-Lösungen zum Kabelanschluss nachdenken. Grund ist die Politik – genauer gesagt ein seit Ende 2020 verabschiedeter Gesetzesentwurf. Ein Überblick.
Schon der Name ist typisch deutsch und alles andere als responsive: Telekommunikationsmodernisierungsgesetz. Dabei handelt es sich um einen Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, der auf dem Ende 2018 beschlossenen Europäischen Kodex zur elektronischen Kommunikation beruht.
Weiter im Beamtendeutsch. Mitte Dezember 2020 verabschiedete das Bundeskabinett den Entwurf. Die Umsetzung des optimierten Telekommunikationsrechtsrahmens soll sich unter anderem in folgenden Bereichen zeigen:
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- Marktregulierung
- Frequenzpolitik
- Endnutzerschutz
- Institutionelles Gefüge
- Universaldienst
Dass Normalverbraucher stutzen, ist verständlich. Inmitten der Fragezeichen befindet sich aber auch ein interessanter Ansatz: Schutz der Endnutzer. Doch hier findet die aktuelle Diskussion statt.
Was ist das Nebenkostenprivileg?
Im Fokus steht das sogenannte Nebenkostenprivileg, das im Zuge des neues Gesetzes in Schieflage gerät. Sollte es kippen, können für etliche Menschen höhere und für andere weniger Kosten anfallen.
„Kabelfernsehen? Ja, das ist bei mir schon im Mietvertrag drin.“ Aussagen wie diese könnten in Zukunft aus dem deutschen Sprachgebrauch verschwinden, wenn das Nebenkostenprivileg gestrichen wird.
Derzeit ist die TV-Grundversorgung laut Bundesregierung in rund 12,4 Millionen Haushalten in den Betriebskosten integriert. Die Regelung gilt seit Mitte der 1980er-Jahre und entstand im Zuge des Netzausbaus fürs Kabelfernsehen.
Eine inkludierte Leistung klingt zunächst positiv, doch das gilt nicht für alle Haushalte. Vor allem in Zeiten boomender Streaming-Dienste wie Netflix häufen sich die Alternativen und viele Menschen verzichten gänzlich auf das klassische Fernsehprogramm – zahlen aufgrund des Nebenkostenprivilegs im Rahmen ihres Mietverhältnisses aber dafür.
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Die Debatte ist nachvollziehbar, denn eine Entscheidung stößt gleich mehrere Parteien vor den Kopf. Beim Wirtschaftsministerium und Verbraucherschutz sind die Visionen im Sinne eines lebendigeren Wettbewerbs zum Beispiel von positiver Natur.
Kabelnetzbetreiber zeigen sich hingegen wenig begeistert, denn die „Umstellung von Mehrnutzerverträgen auf Einzelverträge würde aller Voraussicht nach zu deutlichen Preissteigerungen führen“, sagt Andrea Huber vom Branchenverband ANGA gegenüber dem MDR. Wobei die primären Sorgen vermutlich mehr mit dem Bedarf der Betreiber korrelieren.
Die Situation verdeutlicht einen mehrschichtigen Interessenskonflikt. Während sich der Bundesrat gegen die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs positionierte, steht die Entscheidung des Bundestags noch aus.
Alternative TV-Lösungen: Umfrage von Zattoo
Inmitten der Debatte beauftragt die Zattoo Europa AG die Marktforschungsgruppe Kantar mit einer Verbraucherumfrage, an der 1.004 deutsche Internet-Nutzer im Alter zwischen 16 und 96 Jahren teilnahmen.
Jörg Meyer, Chief Officer Content and Consumer bei Zattoo, verdeutlicht den Ansatz:
Deshalb wollten wir bei Zattoo herausfinden, was die Mieter selbst von einer möglichen Streichung der Umlagefähigkeit halten. Die vorliegende Studie liefert uns hierzu klare Erkenntnisse: Millionen von direkt betroffenen Haushalten würden den bestehenden Kabelanschluss kündigen, wenn sie könnten.
Die Ergebnisse der Umfrage im Überblick:
- Fast jeder Dritte bezahlt den Kabelanschluss über die Nebenkosten.
- 39 Prozent der Befragten würden den Kabelanschluss kündigen.
- 29 Prozent der Befragten sind noch unschlüssig.
- 32 Prozent der Befragten würden den Kabelanschluss behalten.
Die Studie gibt auch Aufschluss über die Preise des Kabelanschlusses. Demnach sollen 37 Prozent der befragten Internet-Nutzer monatlich mehr als zehn Euro und 32 Prozent weniger als zehn Euro zahlen. Alle anderen Studienteilnehmer wissen nicht, wie viel sie die TV-Grundversorgung kostet.
„Wir wollen Lösungen finden, statt zu streiten“
Vodafone-Chef Hannes Ametsreiter äußerte sich gegenüber dem RND schlichtend und bringt optionale Übergangslösungen ins Spiel, die sich nach den Modernisierungsmaßnahmen richten. Der Vorschlag ähnelt den vom Bundesrat formulierten Ideen zur weiteren Verfahrensweise.
Wenn ein Ausbau mit Glasfaserleitungen erfolgt, könnte die Übergangsfrist beispielsweise bis zu sieben Jahre betragen. Erst danach müssten sich Betroffene um einen Einzelvertrag kümmern. Andere Szenarien sähen eine mögliche fünfjährige Übergangszeit vor.
„Eine Verlängerung der Übergangsfrist ermöglicht eine geordnete, weil nacheinander ablaufende Umstellung auf das Einzelinkasso“, sagt Vodafone. Das Unternehmen zieht aus der noch gültigen Rechtslage vergleichsweise viel Profit.
Alternative TV-Lösungen im WWW
Wer die Situation strikt im Interesse der Endverbraucher bewertet, erkennt in der Diskussion durchaus eine eingeschränkte Entscheidungsfreiheit.
Denn im Sinne der Bevölkerung und in Ausklammerung der Unternehmen drängt sich eine simple Lösung auf: Das Privileg bleibt bestehen, wandelt sich aber zu einer Option, die Mieter jederzeit ablehnen können. Doch dagegen spricht wie so oft der Markt.
Die Zattoo-Studie fragte auch nach potenziellen Alternativen. Das Ergebnis: 56 Prozent der Personen, die eine Kündigung des Kabelanschlusses bevorzugen würden, nannten webbasierte Formate als alternative TV-Lösungen.
Die Antworten sind in Anbetracht der steigenden Nutzerzahlen von Streaming-Diensten logisch. Zumal renommierte Anbieter bereits einen Fuß in die Tür stellen: Dem Zulassungsantrag für einen Live-Rundfunksender von Amazon wurde inzwischen stattgegeben.
Darüber hinaus offerieren gestandene Dienste typische und beliebte Fernsehformate im eigenen Programm und liefern somit gute alternative TV-Lösungen. Netflix nennt die Sparte direkt „Reality-TV-Serien“.
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