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Neuer Bußgeldkatalog: Jetzt wird’s richtig teuer!

Marinela Potor
Aktualisiert: 08. November 2021
von Marinela Potor
Pixabay / geralt
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Ab heute, dem 9. November 2021, gilt ein neuer Bußgeldkatalog in Deutschland. Insbesondere Tempoverstöße werden demnach teurer. Das sind die neuen Regeln im Überblick. 

Im zweiten Versuch soll es nun endlich klappen. Nachdem die neue Straßenverkehrsordnungsnovelle vom April 2020 aufgrund eines Formfehlers gescheitert war, tritt heute zum 9. November 2021 die überarbeitete Version in Kraft. Zuvor hatte der Bundesrat der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) am 8. Oktober zugestimmt.

Der neue Bußgeldkatalog erhöht primär Strafen fürs Falschparken und Rasen.

Neuer Bußgeldkatalog: Falschparken wird teuer

Das Bundesverkehrsministerium will ab sofort Falschparken nicht mehr als Kavaliersdelikt durchgehen lassen und hat deshalb „abschreckende Geldbußen“ eingeführt.

Bei regulären Parkverstößen, also beispielsweise das Abstellen des Autos im Halte- oder Parkverbot, zahlst du nun 25 Euro, anstatt wie bislang 15 Euro. Steht dein Auto länger als eine Stunde im Halte- oder Parkverbot und kommt es dabei zu Behinderung, ist die neue Strafsumme nun 50 Euro. Vorher zahlte man hier 35 Euro.

Deutlich strikter greift der neue Bußgeldkatalog aber nun durch, wenn du Rettungsfahrzeuge mit einem parkenden Auto behinderst, etwa wenn du eine Feuerwehrzufahrt blockierst. Hier werden dann künftig eine Geldstrafe von bis zu 110 Euro fällig und ein Punkt in Flensburg.

Wer außerdem Rad- oder Gehwege länger als eine Stunde zustellt, muss ebenfalls mit einem Punkt rechnen und hier werden dann 80 Euro fällig.

Weitere Neuerungen sind: Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kostet ab sofort 55 Euro. Und das unberechtigte Parken auf Elektrofahrzeug-Parkplätzen oder auf Carsharing-Stellplätzen wird ebenfalls mit einer Geldstrafe von 55 Euro geahndet.

Neuer Bußgeldkatalog straft Tempoverstöße ab

Rasen wird ab sofort deutlich teurer. Teilweise liegen Verwarnungsgelder doppelt so hoch wie bisher. Wer etwa innerorts zwischen 16 und 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell unterwegs ist, muss ab sofort mit 70 Euro anstatt bislang 35 Euro Strafe rechnen.

Punkte werden allerdings auch wie bislang erst ab 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung fällig.

Neuer Bußgeldkatalog, Tempoverstöße, Geldstrafen Raser
Die Geldstrafen für Tempoverstöße. (Foto: Screenshot / BMVI)

Noch teurer wird es zudem für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen bei Tempoüberschreitungen. Hier liegen die Geldstrafen bereits ab 15 km/h zu viel schon über 100 Euro.

Neuer Bußgeldkatalog, Tempoverstöße, Geldstrafen Raser, LKW
Die Geldstrafen für Tempoverstöße ab 3,5 Tonnen. (Foto: Screenshot / BMVI)

Übrigens: Wer rast, muss weiterhin mit Fahrverboten rechnen, und zwar, genau wie bislang auch, in folgenden Fällen.

  • Ab 31 km/h zu schnell innerorts (ab 26 km/h für Wiederholungstäter)
  • Ab 41 km/h zu schnell außerorts (ab 26 km/h für Wiederholungstäter)

Dennoch: Die gekippte Novelle aus 2020 sah ursprünglich vor, Tempoüberschreitungen ab 21 km/ innerorts und ab 26 km/h außerorts mit Fahrverboten zu ahnden. Das ist in der BKatV-Novelle nicht mehr der Fall.

Neue Regelungen für Rettungsgassen

Wer künftig Rettungsgassen unerlaubt nutzt oder diese nicht bildet, wenn es erforderlich ist, muss nun mit deutlich höheren Strafen rechnen.

In beiden Fällen drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot und zudem die Eintragung von zwei Punkten.

Auch das Gefährden von Radfahrenden und Fußgänger:innen werden jetzt stärker geahndet.

Strafen fürs „Auto-Posing“

Der neue Bußgeldkatalog enthält einige weitere neue Regelungen und Überarbeitung von Geldstrafen. Wer etwa Gehwege oder Radwege und Seitenstreifen mit einem Fahrzeug vorschriftswidrig nutzt, muss mit Strafen von bis zu 100 Euro rechnen.

Darüber hinaus kommen auch „Auto-Poser“ nicht mehr einfach so davon. Unter Auto-Posing versteht das neue Gesetz das Verursachen von unnötigem Lärm, manipulierten Abgasvorrichtungen, die besonders viele Abgase ausstoßen sowie das „unnütze Hin- und Herfahren.“ Für all das können künftig Geldstrafen von bis zu 100 Euro fällig werden.

Eine weitere neue Regelung betrifft rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen innerhalb einer Ortschaft. Hier gilt ab sofort Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen. Wer schneller abbiegt, kann mit bis zu 70 Euro und einem Punkt abgestraft werden. Diese Regelung soll Radfahrende und Fußgänger:innen besser vor Abbiege-Unfällen mit größeren Fahrzeugen schützen.

Sind neue Bußgelder zu streng oder zu milde?

Der neue Bußgeldkatalog hat überwiegend positive Reaktionen ausgelöst.

Eine Umfrage der Tankstellenkette HEM zeigt etwa, dass die Mehrheit der Deutschen die höheren Strafen begrüßt und sich dadurch mehr Sicherheit im Straßenverkehr verspricht.

Der ADAC wiederum lobte die neuen „fahhradfreundliche“ Abbiegeregelungen. Auch der Verkehrsclub Deutschland zeigte sich überwiegend zufrieden mit den neuen Regelungen, fordert aber gleichzeitig auch, bundesweite eine Regelgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts einzuführen.

Ein internationaler Vergleich zeigt wiederum, dass Deutschland selbst mit dem neuen Bußgeldkatalog weiterhin eins der Länder mit den mildesten Verkehrsregeln Europas ist.

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vonMarinela Potor
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Marinela Potor ist Journalistin mit einer Leidenschaft für alles, was mobil ist. Sie selbst pendelt regelmäßig vorwiegend zwischen Europa, Südamerika und den USA hin und her und berichtet über Mobilitäts- und Technologietrends aus der ganzen Welt.
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