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Das sind die 10 größten Irrtümer und Mythen im Arbeitsrecht

Fabian Peters
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6. Arbeitsvertrag: In der Probezeit darf man keinen Urlaub nehmen

Falsch! Beschäftigte können auch in der Probezeit Urlaub nehmen. Pro vollem Monat steht Angestellten dabei ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu. Der komplette Jahresurlaub kann daher jedoch nicht in der Probezeit genommen werden. Den vollen Urlaubsanspruch erhalten Beschäftigte nämlich erst, wenn sie sechs Monate lang im Unternehmen sind.

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6. Arbeitsvertrag: In der Probezeit darf man keinen Urlaub nehmen (unsplash.com/ Lance Asper)

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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).