Die Datenschutzorganisation Noyb hat kürzlich Beschwerde gegen sechs deutsche Parteien eingereicht. Sie sollen bei der Bundestagswahl 2021 per Microtargeting rechtswidrig personalisierte Wahlwerbung auf Facebook geschaltet haben. Die Hintergründe.
Die internationale Datenschutzorganisation Noyb hat kürzlich Beschwerde gegen mehrere deutsche Parteien beim Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eingereicht. Der Vorwurf: Die Parteien hätten während der Bundestagswahl 2021 Microtargeting auf Facebook genutzt, um potenzielle Wähler:innen ausfindig zu machen und sie mit personalisierten Wahlversprechen zu locken.
Microtargeting: Parteien verstoßen gegen DSGVO
Betroffen sind Vertreter:innen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der AfD und der Partei die Linke. Noyb führt außerdem die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) auf.
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Politische Meinungen sind laut der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) allerdings besonders geschützt. Damit sei das Vorgehen der Parteien rechtswidrig und berge erhebliche Gefahren für die Demokratie. Auch die Privatsphäre der Wähler:innen sei gefährdet.
DSGVO schützt politische Einstellungen von Personen besonders streng
Dass Facebook-User gezielt mit politischer Werbung adressiert werden, sei laut Noyb per se nicht verboten. Allerdings werte der Social Media-Dienst im Hintergrund politische Ansichten aus. Das führe dazu, dass sowohl die Plattform als auch die involvierten Parteien gegen Artikel 9 der DSGVO verstoßen.
„Die DSGVO schützt Daten zur politischen Einstellung von Personen besonders streng“, so Felix Mikolasch, Datenschutzjurist bei Noyb. Er ergänzte: „Solche Daten sind nicht nur extrem sensible, sondern erlauben auch großflächige Manipulation von Wählern“.
Microtargeting: Eine Gefahr für die Demokratie
Eine der größten Gefahren von politischem Microtargeting bestehe laut Noyb darin, dass die Meinungsbildung von Wähler:innen beeinflusst werden könne. Politische Parteien könnten spezifischen Gruppen unzählige geheime Versprechungen machen, die für alle anderen gar nicht wahrnehmbar seien.
So könnten ganz unterschiedliche Erwartungen entstehen, denen die Politik niemals entsprechen könne. Die Folge sei eine Polarisierung der Gesellschaft. Einzelne Parteien könnten sich durch widersprüchliche Versprechen Vorteile im Wahlkampf erschaffen.
Nach der Beschwerde: Wie geht es nun weiter?
Im Beschwerdeschreiben an den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit fordert Noyb eine umfassende Untersuchung des Sachverhalts. Dabei soll die Behörde feststellen, dass die entsprechenden Parteien gegen die DSGVO verstoßen haben.
Außerdem sollen die politischen Akteure dazu verpflichtet werden, die bereits gesammelten Daten nicht weiterzuverarbeiten. Darüber hinaus fordert die Datenschutzorganisation, dass eine Geldbuße gegen die Beschwerdegegner:innen verhängt werde.
Wie Recherchen des ZDF Magazin Royal in der Vergangenheit ergeben hatten, nutzten alle im Bundestag vertretenden Parteien 2021 bei der Bundestagswahl politisches Microtargeting auf Facebook. Möglich werde das, weil die Social Media-Plattform fast alle Online-Aktivitäten seiner Nutzer:innen aufzeichnet und die entsprechenden Informationen an Werbetreibende verkaufe.
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