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Cybertruck: Tesla forderte Strafe bei Weiterverkauf – so hoch sollte sie sein

Fabian Peters
Aktualisiert: 16. November 2023
von Fabian Peters
Mit freundlicher Genehmigung von Tesla, Inc.
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Tesla will Ende November 2023 den ersten Cybertruck ausliefern. Käufer mussten anfangs einer Vetragsklausel zustimmen, die den Weiterverkauf für ein Jahr untersagte. Andernfalls drohte eine Strafe. Nun hat der E-Autobauer die Klausel entschärft. 

Am 30. November 2023 will Tesla seine ersten Cybertrucks ausliefern. Rund vier Jahre nach der Ankündigung werden jedoch nicht alle Käufer auf einmal einen der E-Pickups erhalten. Der Grund: eine große Nachfrage und bislang geringe Produktionskapazitäten.

Cybertruck Weiterverkauf: Tesla wollte Vorverkaufsrecht

Tesla hegte deshalb die Befürchtung, dass die Preise auf dem Gebrauchtwagenmarkt in immense Höhen schießen könnten. Um das zu verhindern, wollte das Unternehmen den Weiterverkauft schlichtweg unterbinden – und zwar für ein Jahr.

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Das geht zumindest aus einem X-Post (ehemals Twitter) von Tesla-Fan Matthew Donegan-Ryan hervor. Demnach wollte sich der E-Autobauer vertraglich ein Vorverkaufsrecht sichern. Heißt konkret: Wer einen Cybertruck geliefert bekommt, hätte diesen innerhalb des ersten Jahres nur wieder an Tesla verkaufen können.

So viel Geld Strafe wollte Tesla verlangen

Laut dem Tech-Magazin Arstechnica hat Tesla die Klausel mittlerweile aber wieder gestrichen. In den Nutzungsbedingungen sei demnach zwar nach wie vor von einer Bestimmung gegen den Weiterverkauf die Rede, eine Strafe fordere der E-Autobauer aber nicht mehr.

Viele Cybertruck-Käufer dürfte das freuen. Denn dem Vernehmen nach wollte Tesla bei Zuwiderhandlung eine Schadenersatzforderung von bis zu 50.000 US-Dollar geltend machen. Oder alternativ: Eine Strafzahlung in Höhe des beim Weiterverkauf erzielten Gewinns. Das Unternehmen wollte außerdem den Verkauf weiterer Fahrzeuge untersagen.

Laut Tesla-Fan Donegan-Ryan kommt ein vorrübergehendes Verkaufsverbot in der Autobranche sogar häufiger vor. So hat Ford beispielsweise einen Käufer wegen des Weiterverkaufs eines Ford GT verklagt. Die kürzlich entdeckte Klausel von Tesla sei zwar auf den Cybertruck zugeschnitten gewesen. Allerdings gibt es in den USA dem vernehmen nach auch ähnliche Regeln in den Kaufverträgen des Tesla Model 3 und Model Y

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vonFabian Peters
Chefredakteur
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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
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