Die Europäische Union arbeitet seit mehreren Jahren an der Einführung einer digitalen Währung. Dabei ist ein digitaler Euro vor allem eine Gefahr und weniger eine Chance. Primär geht es um Diskriminierung von Alten, Einkommensschwachen und eine mögliche Überwachung. Ein Kommentar.
Planungsphase für den digitalen Euro seit 2023
Ob in China, in Japan, in Großbritannien oder der Schweiz: In vielen Ländern der Welt wird an digitalen Währungen gearbeitet. Einerseits als Alternative zu den staatlich unkontrollierten Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum. Andererseits um eigenständige Alternativen zu digitalen Zahlungsdienstleistern wie PayPal, Visa und Mastercard anzubieten.
Auch die Europäische Union arbeitet gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank (EZB) an einer digitalen Währung. Der digitale Euro existiert seit 2021 als Idee und seit Oktober 2023 gibt es den offiziellen Startschuss seitens der EZB zur Planung der digitalen europäischen Währung.
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„Berlin Group“ sieht Datenschutz-Gefahr beim digitalen Euro
Eine zentrale Rolle bei der Konzept-Erarbeitung spielt auch die sogenannte Berlin Group. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss aus Datenschutzverbänden, Regierungsbehörden, staatlichen und nicht-staatlichen Organisationen. Gemeinsam hat die Gruppe ein 25-seitiges Arbeitspapier veröffentlicht.
Der Tenor ist dabei relativ eindeutig: Ein digitaler Euro ist eine potenzielle Gefahr. Durch den Zugriff der EZB und der Europäischen Union auf den Zahlungsverkehr der Bürgerinnen und Bürger könnten staatliche Stellen durch personenbezogene Transaktionsdaten einschneidende Erkenntnisse über die Bevölkerung sammeln.
Staatliche Überwachung durch eine digitale Währung
Wenn die Zentralbanken tiefgreifende Informationen über den Finanzstatus und vor allem das Verhalten anhand von digitalen Zahlungen ermitteln können, entsteht schnell die Gefahr, dass staatliche Organisationen wie die Europäische Union gezielt Profile erstellen könnten.
Welche Bürger überweisen ihre Rechnungen zu spät? Wer schiebt auffällig große Geldmengen in kurzen Abständen zwischen Konten hin und her? Oder: Wer hat ein sehr gutes Einkommen und ist entsprechend kreditwürdig? All diese Daten sind in staatlichen Händen eine potenzielle Gefahr.
Digitale Währung als Möglichkeit der (gezielten) Diskriminierung
Doch damit nicht genug. Zwar beteuert die Europäische Zentralbank derzeit, dass der digitale Euro das Bargeld niemals komplett ersetzen soll. Trotzdem ist eine schrittweise Einführung des digitalen Euro eine Gefahr für viele Menschen. Warum?
Ein digitaler Euro setzt voraus, dass alle Bürgerinnen und Bürger:
- einen Internetzugang haben
- sicher im Erkennen von Gefahren im Internet sind
- ein Smartphone oder einen Computer zum Durchführen von Bezahlungen und Überweisungen haben
Wer diese Anforderungen nur einen Moment lang betrachtet, stellt fest, dass die Gefahr groß ist, dass ältere Menschen und Menschen mit einem niedrigen technischen Verstand defacto von der eigenen Währung teilweise ausgeschlossen werden. Ebenso droht einkommensschwachen Personen und Geflüchteten eine stärkere Diskriminierung.
Wir brauchen keine europäische digitale Währung als Alternative!
Es ist also relativ eindeutig, dass zum jetzigen Zeitpunkt ein digitaler Euro primär eine Gefahr darstellt – sei es aus Datenschutz-Perspektive oder aus Sicht der Gleichberechtigung aller Menschen in Europa. Da stellt sich die Frage: Ist der getätigte Aufwand tatsächlich notwendig?
Schließlich können durch digitale Bezahlsysteme, Kreditkarten und Kryptowährungen schon heute alle Bürgerinnen und Bürger ihre Zahlungen komplett digital abwickeln, wenn sie das möchten. Wieso versuchen die EU und die EZB das sprichwörtliche Rad neu zu erfinden?
Oder anders ausgedrückt: In seiner geplanten Form bietet der digitale Euro den Verbrauchern keinen Mehrwert. Den allermeisten Menschen geht es darum, dass sie unkompliziert Bezahlen und Einkaufen können. Das wiederum würde voraussetzen, dass der digitale Euro als Zahlungsmittel akzeptiert wird. Und das wiederum dürfte mit Sicherheit noch zahlreiche Jahre dauern.
Hinweis: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Kommentar. Das ist eine journalistische Darstellungsform, die explizit die Meinung des Autors und nicht des gesamten Magazins widerspiegelt. Der Kommentar erhebt keinen Anspruch auf Sachlichkeit, sondern soll die Meinungsbildung anregen und ist als Meinungsbeitrag durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt.
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