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Facebook will unfreiwillige Personen des öffentlichen Lebens besser schützen

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Unsplash.com / Timothy Hales Bennett
geschrieben von Maria Gramsch

Facebook unterscheidet bei der Moderation von Inhalten zwischen Prominenten und Privatpersonen. Nun will das Netzwerk unfreiwillige Personen des öffentlichen Lebens – wie etwa Journalist:innen oder Aktivist:innen – besser schützen und künftig wie Privatpersonen behandeln.

Erst kürzlich geriet Facebook durch eine Reihe von Enthüllungen des Wall Street Journals in Bedrängnis. Seit Anfang Oktober ist bekannt, dass hinter den Berichten die Whistleblowerin Frances Haugen steht.

Die Ex-Facebook-Mitarbeiterin hatte eine große Zahl von Dokumenten entwendet und diese dem Wall Street Journal zugespielt.

Darunter waren auch Informationen zu Facebook XCheck. Das Programm unterteilt das soziale Netzwerk in eine Art Zweiklassengesellschaft, bei der Prominente und öffentliche Personen anders behandelt werden als Privatpersonen.

Facebooks Zweiklassengesellschaft

Facebook unterscheidet beispielsweise beim Schutz in Online-Diskussionen zwischen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Privatpersonen.

So dürfen Nutzer:innen rein theoretisch zum Tod eines Prominenten aufrufen – wenn sie sie oder ihn nicht verlinken oder direkt erwähnen, wie Reuters berichtet. Dies ist bei Privatpersonen hingegen nicht erlaubt.

Facebook will hier nun eine weitere Unterscheidung vornehmen. So wolle das Netzwerk die Einteilung von öffentlichen Personen anpassen.

Facebook will unfreiwillige Personen des öffentlichen Lebens schützen

Künftig sollen nicht nur Privatpersonen von diesem Schutz profitieren, sondern auch unfreiwillige Personen des öffentlichen Lebens. Dazu zählt Facebook unter anderem Journalist:innen und Aktivist:innen, die sich für die Einhaltung von Menschenrechten einsetzen.

Damit soll der Schutz gegen Belästigungen und Mobbing in diesen Gruppen erhöht werden, zitiert Reuters Antigone Davis, die globale Sicherheitschefin von Facebook.

Grund ist die Unfreiwilligkeit der öffentlichen Aufmerksamkeit in diesen Personengruppen. Denn diese stünden „aufgrund ihrer Arbeit und nicht aufgrund ihrer öffentlichen Person im Blickpunkt der Öffentlichkeit“.

Facebook will Einzelfallentscheidungen treffen

Eine Liste, wer nun alles zu dieser neu definierten Personengruppe zählt, habe Facebook nicht veröffentlichen wollen, berichtet Reuters weiter. Diese würde das Netzwerk „von Fall zu Fall“ beurteilen.

Als Beispiel wird in dem Bericht der Tod von George Floyd aufgeführt. Er wurde erst durch seinen Tod zu einer unfreiwilligen öffentlichen Person. Deshalb löscht Facebook Inhalte, die den Todesfall verspotten.

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Über den Autor

Maria Gramsch

Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.