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Wettbewerbszentrale mahnt Firmen wegen klimaneutraler Werbung ab

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Die Wettbewerbszentrale hat die klimaneutrale Werbung von Aldi Süd abgemahnt. (Foto: Aldi)
geschrieben von Maria Gramsch

Engagement für das Klima zählt in der Wirtschaft mittlerweile zum guten Ton. Das schlägt sich bei vielen Firmen in der Werbung nieder. Diese „klimaneutrale“ Werbung ist aber nicht immer lauter. Deshalb hat die Wettbewerbszentrale nun zwölf Unternehmen abgemahnt – darunter auch Aldi Süd.

Es sind Werbeaussagen wie „Erster klimaneutraler Lebensmitteleinzelhändler“, „wir handeln klimaneutral“ oder als „klimaneutral“ beworbene Plastik-Müllbeutel, die die Wettbewerbszentrale als irreführend und intransparent abgemahnt hat.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ist ein gemeinnütziger Verein, der sich als „Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft“ etabliert hat. Mitglieder des Vereins sind rund 800 Verbände und 1.200 Unternehmen – darunter die Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern.

Der Vorwurf: Greenwashing

Die Wettbewerbszentrale hat insgesamt zwölf Unternehmen für ihre „klimaneutrale“ Werbung abgemahnt, heißt es in einer Pressemitteilung. Sechs davon haben sich gegenüber den Wettbewerbshüter:innen verpflichtet, die bemängelte Werbung nicht weiter zu nutzen.

In vier Fällen musste der Verein zu härteren Maßnahmen greifen und Unterlassungsklage einreichen.

Die Wettbewerbszentrale bemängelt, Aussagen wie „100 % klimaneutrale Produktion“, „wir handeln klimaneutral“ oder „klimaneutrales Produkt“ würden suggerieren, dass das werbende Unternehmen selbst für die emissionsvermeidenden oder emissionsreduzierenden Maßnahmen verantwortlich ist.

In den abgemahnten Fällen werde die „angebliche Klimaneutralität“ aber nur mit dem Kauf von CO2-Ausgleichszertifikaten erreicht.

Ausgleichszertifikate sind nicht immer aussagekräftig

Das Problem: Für die Ausgleichszertifikate werden Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern unterstützt. Dazu zähle unter anderem das Pflanzen von Bäumen in Uruguay. Dies habe jedoch nichts mit dem jeweils beworbenen Produkt zu tun – was durch die entsprechenden Werbeaussagen aber suggeriert würde.

Der Kauf solcher Zertifikate sei zwar wünschenswert, müsse aber auch deutlich gemacht werden, sagt Dr. Tudor Vlah, zuständiger Referent für umweltbezogene Werbung bei der Wettbewerbszentrale.

Klimaneutralität ist zu einem zentralen Thema in der Werbung geworden. Viele Marktteilnehmer gehen bei solchen Angaben davon aus, dass es dem Unternehmen aufgrund maßgeblicher eigener Emissionsvermeidung und -reduzierung gelungen sei, negative Auswirkungen auf das Klima vollständig zu vermeiden, und dass das Produkt oder die Produktion selbst nicht klimaschädlich ist.

Klimaneutrale Werbung muss konkrete Anhaltspunkte liefern

Wenn ein Unternehmen also die Klimaneutralität in den Mittelpunkt seiner Werbung stellt, müsse auch deutlich werden, welchen Anteil der Konzern selbst leistet und welchen Ausgleichszahlungen abdecken.

Auch gebe es laut der Wettbewerbszentrale massive Unterschiede bei den verschiedenen Ausgleichszertifikaten. Denn die Unterstützung von Umweltschutzprojekten in Entwicklungs- und Schwellenländern sei deutlich günstiger zu haben als Zertifikate für Projekte in der EU oder in Deutschland.

Unternehmen, die ausschließlich oder zum großen Teil Ausgleichsmaßnahmen in Entwicklungsländern vornehmen, dürfen sich keinen unlauteren Wettbewerbsvorteil gegenüber denjenigen Unternehmen verschaffen, die bereits hohe Investitionen in die weitaus zeit- und kostenaufwändigere aber nachhaltigere Umstellung der eigenen Prozesse tätigen.

Zuletzt kosten Ausgleichszertifikate deutlich weniger Geld. Das gilt vor allem im Vergleich zu Unternehmen, die ihre Produktion tatsächlich klimaneutral gestalten.

Auch Aldi Süd ist betroffen

Laut der Wettbewerbszentrale befinden sich unter den abgemahnten Unternehmen „auch namhafte Markenhersteller“. Darunter ist auch Aldi Süd. Der Discounter wirbt „Erster klimaneutraler Lebensmitteleinzelhändler“ als Slogan.

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Die Wettbewerbszentrale hat Aldis Werbung als „erster klimaneutraler Lebensmitteleinzelhändler“ abgemahnt. (Foto: Aldi)

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung zitiert Tudor Vlah weiter: „Aldi Süd fand das eigene Verhalten richtig.“ Der Discounter selbst teilt mit, sich nicht zu einem aktuell laufenden Verfahren äußern zu wollen.

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Über den Autor

Maria Gramsch

Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.