Irrtümer Mythen Mietvertrag Mietrecht

Das sind die 10 größten Irrtümer und Mythen im Mietrecht

Fabian Peters
Adobe Stock/ Seventyfour

2. Wer Nachmieter stellt, kommt früher aus dem Mietvertrag

Das ist ein Irrtum. Denn grundsätzlich beendet nur eine Kündigung das Mietverhältnis. Es gibt jedoch Ausnahmen. Beispielsweise wenn sich Mieter und Vermieter vorzeitig auf einen Mietaufhebungsvertrag einigen. Weitere Möglichkeit: Eine Nachmieterklausel im Mietvertrag, die besagt, dass der Vermieter den Mieter aus dem Vertrag entlässt, wenn dieser einen für den Vermieter zumutbaren Nachmieter stellt.

(Foto: Adobe Stock/ stockpics)

Unser Zins-Tipp

Eröffne jetzt dein kostenloses Myntro Festgeld und erhalte 3,1 Prozent Zinsen auf dein Geld – und das garantiert für 12 Monate!


Jetzt Zinsen sichern

Anzeige

STELLENANZEIGEN
Anforderungs- und Projektmanager touristische...
trendtours Holding GmbH in Eschborn
Business Development Manager – Data &am...
itmX GmbH in Pforzheim
Social Media Manager:in (w/m/d)
Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsd... in Potsdam
Werkstudent Performance Marketing – SEO, Anal...
Sorglos GbR in Köln
Manager Marketing – Online Marketing (m...
HARIBO Deutschland in Grafschaft bei Bonn
Praktikant*in Digital Content & Retail Co...
Mercedes-Benz AG in Berlin
Digital Marketing Manager (m/w/d) – Onl...
Gebr. Becker GmbH in Wuppertal
Praktikant*in Personalmarketing & Social ...
Union Investment in Frankfurt am Main
THEMEN:
Teile diesen Artikel
Chefredakteur
Folgen
Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).