Energy Sharing Solarstrom mit Nachbarn teilen verkaufen verschenken

Energy Sharing: Solarstrom vom Nachbarn kaufen spart mehrere Cent pro kWh

Fabian Peters
Bild: DepositPhotos

Seit dem 1. Juni 2026 können Solaranlagen-Besitzer ihren überschüssigen Strom direkt an Nachbarn verschenken oder verkaufen. Das sogenannte Energy Sharing verspricht günstigere Preise für Abnehmer und bessere Erlöse für Erzeuger als die sinkende Einspeisevergütung. Doch zwischen Gesetz und Praxis klaffen noch Lücken: fehlende Musterverträge, schleppender Smart-Meter-Einbau und ungeklärte Abrechnungsprozesse. Wir erklären, was das Energy Sharing konkret bringt, was es kostet und wann es wirklich alltagstauglich wird. Eine kommentierende Analyse.

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Was ist Energy Sharing?

  • Wer mit einer Solaranlage privat mehr Strom erzeugt als verbraucht, speist den Überschuss meist ins öffentliche Netz ein. Dieser liegt häufig bei mehr als die Hälfte der erzeugten Energie. Mittlerweile ist das aber wirtschaftlich kaum noch lukrativ. Denn: Während die Eigenproduktion von Solarstrom ungefähr elf bis 15 Cent pro Kilowattstunde kostet, liegt die Einspeisevergütung für neue Anlagen bei unter acht Cent. Die Bundesregierung plant zudem, die EEG-Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen mit einer Leistung unter 25 Kilowatt ab 2027 abzuschaffen.
  • Die Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes erleichtert künftig aber auch den lokalen Handel mit Solarstrom. Hauseigentümer sollen mittels Energy Sharing etwa selbst erzeugten Strom mit ihren Nachbarn teilen können. Die Idee ist es, dass erneuerbare Energie stärker vor Ort genutzt und bürokratische Hürden abgebaut werden. Energy Sharing ersetzt aber keinen Stromvertrag und muss auch keine vollständige Versorgung garantieren. Voraussetzung für das Stromteilen sind sogenannte Smart Meter, um erzeugten und verbrauchten Strom zu erfassen und zuzuordnen.
  • Seit dem 1. Juni 2026 müssen Netzbetreiber das Energy Sharing grundsätzlich innerhalb ihres lokalen Netzes ermöglichen. Ab Juni 2028 soll das Teilen von Solarstrom dann auch netzübergreifend in direkt benachbarte Gebiete möglich sein. Die Voraussetzung: Es darf nur Strom, der ausschließlich aus erneuerbaren Energien stammt, verkauft oder mitunter sogar kostenlos geteilt werden. Stromerzeuger und abnehmende Nachbarn müssen vertraglich bestimmen, wie der Strom verteilt wird, aus welcher Anlage er stammt und zu welchem Preis er abgegeben wird.

Solarstrom mit dem Nachbarn teilen: Klingt einfach – ist es aber noch nicht

Eine gute Nachbarschaft ist viel wert. Genauso wie eine gute Stromversorgung. Auf dieser Verbindung baut auch das Energy Sharing auf. Überschüssiger Solarstrom soll nicht mehr zwingend anonym durchs Netz wandern, sondern dort genutzt werden, wo er entsteht. Das klingt gewissermaßen nach einer Energiewende im Kleinformat. Doch zwischen politischem Versprechen und praktischer Umsetzung liegen noch einige Stolpersteine.

Denn tatsächlich wird der Strom gar nicht physisch von Haus zu Haus weitergereicht. Geteilt wird er lediglich rechnerisch. Im Hintergrund wird viertelstündlich abgeglichen und verrechnet, wie hoch der Überschuss eines Anlagenbetreibers ist und wie viel davon die beteiligten Nachbarn zeitgleich verbrauchen. Wer mitmacht, hat künftig außerdem nicht nur einen Stromvertrag, sondern quasi zwei: einen regulären Liefervertrag und einen weiteren mit dem Betreiber der Solaranlage.

Der Haken liegt in der Frage, wie viel Strom genau eine Sharing-Anlage zu welchem Zeitpunkt an wen liefert und wie viel Reststrom die beteiligten Haushalte gleichzeitig von ihrem bisherigen Versorger beziehen. Denn dafür müssen die Daten der Smart Meter exakt synchronisiert werden. Ausgerechnet hier bleibt der Gesetzgeber aber erstaunlich vage. In Paragraf 42c stehen nämlich keine konkreten Vorgaben zur praktischen Umsetzung.

Stattdessen rücken externe Dienstleister in den Mittelpunkt. Sie sollen Daten erfassen, Strommengen bilanzieren, Energie an Dritte verkaufen und nach Börsenpreisen abrechnen. Auch die Bundesnetzagentur verweist auf solche Anbieter. Doch deren Gebühren sind bislang weitgehend unbekannt. Deshalb dürfte es vielerorts noch dauern, bis das Energy Sharing tatsächlich im Alltag ankommt.

Wer nicht warten möchte, sollte bereits jetzt bei Netzbetreibern und Stromlieferanten nachfragen. Der Blick nach Österreich und in andere europäische Staaten zeigt zudem: Dort wurden vergleichbare EU-Vorgaben schon vor Jahren umgesetzt. Deutschland startet also nicht als Vorreiter, sondern eher als Nachzügler.

Was Energieexperten sagen

  • Energieexpertin Carina Vogel von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erklärt: „Solarstrom direkt an Nachbarn zu verkaufen, kann eine attraktive Alternative zur klassischen Einspeisevergütung werden und Photovoltaik wirtschaftlich interessanter machen. Beteiligte Haushalte können dann den selbsterzeugten Solarstrom direkt gemeinsam nutzen oder teilen – ohne Umweg über einen Stromanbieter. Solarstrom künftig unkompliziert an Nachbarn verkaufen zu können, ist ein wichtiger Schritt für die Energiewende in Wohngebieten. Für private Anlagenbetreiber kann eine zusätzliche Einnahmequelle entstehen, während die Abnehmer von günstigeren Stromkosten profitieren können.“
  • Lennart Feldmann, Energieberater aus Köln, kritisiert gegenüber dem WDR: „Die Verfügbarkeit der smarten Stromzähler ist der größte Flaschenhals fürs Energy Sharing in Deutschland. Die jährlichen Gebühren sind gesetzlich gedeckelt und liegen meist zwischen 20 und 100 Euro, also relativ überschaubar. Der Einbau kann schnell gehen, doch oft vergehen Monate. Aus unserer Beratungspraxis kenne ich Fälle, in denen es bis zu einem Jahr gedauert hat. Das ist einfach viel zu lang. Das Problem ist, dass jeder davon sein eigenes Süppchen kocht. Es gibt bisher kein standardisiertes Vorgehen und keine Musterverträge für Menschen, die Strom teilen wollen.“
  • Valérie Lange, Leiterin Energiepolitik und Regulierung beim Bündnis Bürgerenergie, begrüßt das Energy Sharing zwar, gibt aber zu bedenken: „Die fehlende Wirtschaftlichkeit ist der Knackpunkt der neuen Regelung. Es gibt keinerlei Anreize, die den zusätzlichen bürokratischen und messtechnischen Aufwand kompensieren. (…) Schon jetzt können Verteilnetzbetreibende nicht überall die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung umsetzen. Für echtes Energy Sharing fehlen damit fundamentale Voraussetzungen.“

Wann Energy Sharing alltagstauglich wird

Die wahrscheinlichste Folge des Energy Sharing ist, dass in Deutschland ein ganz neuer Dienstleistungsmarkt entsteht. Denn: Kaum jemand wird Lust haben, Smart-Meter-Daten selbst auszuwerten, Strommengen zu bilanzieren oder komplizierte Abrechnungen zu erstellen. Deshalb spricht vieles dafür, dass künftig spezialisierte Anbieter die komplette Abwicklung übernehmen. Heißt konkret: Erst wenn diese Prozesse im Hintergrund verschwinden, könnte das Modell für Privatpersonen wirklich attraktiv werden.

Die wirtschaftliche Logik dahinter ist durchaus interessant. Laut der Strompreisanalyse des BDEW vom April 2026 kostet eine Kilowattstunde Haushaltsstrom im Durchschnitt 37 Cent. Davon entfallen rund 15 Cent auf den eigentlichen Strompreis, etwa zwei Cent auf die Stromsteuer, rund 14 Cent auf Netzentgelte und Umlagen sowie knapp sechs Cent auf die Mehrwertsteuer. Genau diese Kostenstruktur zeigt, warum lokales Stromteilen trotz aller Hürden attraktiv sein kann.

Netzentgelte und Umlagen fallen zwar auch beim Energy Sharing an und damit kostet die geteilte Kilowattstunde bereits rund 14 Cent, bevor überhaupt Strom verkauft wird. Doch selbst wenn ein Anlagenbetreiber zusätzlich zehn Cent pro Kilowattstunde für seinen Solarstrom verlangt, ergibt sich ein Nettopreis von 24 Cent. Einschließlich Mehrwertsteuer liegt der Endpreis bei knapp 29 Cent pro Kilowattstunde und damit deutlich unter dem durchschnittlichen Haushaltsstrompreis von 37 Cent. Ersparnis: bis zu acht Cent po kWh. Gleichzeitig erhält der Betreiber mehr als die maximale Einspeisevergütung von 7,8 Cent, die Anfang 2026 für neuen Überschussstrom gezahlt wurde.

Besonders interessant könnte das Modell für ältere Anlagen werden. Nach Ablauf der 20-jährigen Förderung wird überschüssiger Solarstrom häufig nur noch zum Monatsmarktwert vergütet, der zwischen April und September 2025 lediglich zwischen 1,8 und sechs Cent pro Kilowattstunde lag. Dennoch dürfte die große Bewährungsprobe weniger auf dem Dach als in der Datenverarbeitung liegen.

Aber bevor Dienstleister abrechnen können, muss geklärt werden, wer welche Informationen bereitstellt. Der BDEW verweist bereits auf laufende IT-Konzepte für die Umsetzung, rechnet aber selbst damit, dass die massengeschäftsfähige Einführung in der Breite voraussichtlich noch bis 2027 dauern wird. Die Technik für das Teilen von Strom ist also da, doch die Infrastruktur für das Teilen von Daten muss erst noch hinterherkommen.

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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
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