Google EU Frist Mittelfinger Europa Strafe Suche

Google pfeift auf EU-Frist – und zeigt Europa den Mittelfinger

Fabian Peters
Bild: BASIC thinking / mit Gemini 2.5 Flash erstellt (KI)

Google hat nach der 460-Millionen-Euro-Strafe der EU seine europäischen Suchergebnisse angepasst – zumindest auf dem Papier. Doch eine aktuelle Analyse zeigt: Viele der beanstandeten Praktiken bestehen offenbar weiter. Das Unternehmen testet damit einmal mehr aus, wie weit es gehen kann, ohne echte Konsequenzen zu spüren. Eine kommentierende Analyse.

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Was bisher geschah: EU-Strafe, Frist und Googles Reaktion

  • Die EU hat Google im Juli 2026 eine Strafe in Höhe von 460 Millionen Euro aufgebrummt, weil das Unternehmen seine eigenen Dienste in den Bereichen Shopping, Hotels, Transport und Sportergebnisse in den Suchergebnissen gegenüber anderen Anbietern bevorzugt hatte. Damit hat der Suchmaschinen-Gigant gegen das EU-Gesetz über digitale Märkte verstoßen, das darauf abzielt, die Marktmacht von Big Tech einzudämmen. Die Europäische Kommission räumte dem Unternehmen 60 Tage Zeit ein, um den Anforderungen des DMA nachzukommen; andernfalls drohen Zwangsgelder in Höhe von bis zu fünf Prozent seines weltweiten Umsatzes.
  • Wie die Nachrichtenagentur Reuters Anfang September 2026 exklusiv berichtete, hat Google Änderungen an seinen Online-Suchergebnissen in Europa vorgenommen, um den Anforderungen der EU gerecht zu werden. Das Unternehmen erklärte, dass diese das Nutzererlebnis beeinträchtigen und die Kosten für europäische Unternehmen in die Höhe treiben würden. Die überarbeiteten Suchergebnisse zeigen Google zufolge nun oben auf der Seite eine spezialisierte Ansicht, gefolgt von zwei weiteren mit weniger Details. Darunter: eine Karussell-Ansicht mit Hotels, Fluggesellschaften und Restaurants, bei der wichtige Informationen wie Echtzeitpreise entfernt wurden. Die Änderungen würden laut Google große Anbieter wie Booking oder Expedia begünstigen. Tests hätten gezeigt, dass Nutzer mit der Ansicht unzufrieden seien.
  • Laut der Initiative for Neutral Search hat Google zwar Änderungen in seiner Suche vorgenommen, aber bis heute nicht den Verstoß behoben, seine eigenen Produktanzeigen, organische Inhalte und spezialisierte Dienste günstiger als die anderer Anbieter zu behandeln. Eine Gegenüberstellung zeigt einen Vergleich der Beispiele der EU-Kommission mit den aktuellen Google-Suchergebnissen, die nach Ablauf der 60-tägigen Frist erfasst wurden. Demnach sind viele der bisherigen Praktiken in den Bereichen Shopping, Aktivitäten, Sportergebnisse, Übersetzungen, Wetter und Finanzen nach wie vor deutlich erkennbar. Neutral Search warnt: Wenn Google die EU-Vorgaben nach Ablauf der Frist nur teilweise umsetzt, könnte das andere Tech-Konzerne ermutigen, EU-Regeln ebenfalls eher als Verhandlungsmasse denn als verbindliche Vorgaben zu betrachten.

Was Google in Europa wirklich geändert hat – und was nicht

Google scheint die EU-Vorgaben zumindest teilweise anders umzusetzen beziehungsweise auszulegen, als es Kritiker und auch Neutral Search erwarten. Das Unternehmen argumentiert etwa, dass die beanstandete Praxis geändert wurde, aber deshalb nicht jedes eigene Such-Element verschwinden müsse. Genau darin liegt der Konflikt.

Denn: Es geht um unterschiedliche Auslegungen – vor allem was die Interpretation von echter Gleichbehandlung angeht. Die Behauptung, dass die bisherigen Änderungen in der Suche das Nutzererlebnis schmälern, liegt derweil weniger an der EU als an der Umsetzung von Google selbst. Oder: Sie ist ein Scheinargument.

Zudem ist ein anderes Suchergebnis nicht automatisch schlechter, nur weil Nutzer an Googles bisherige Eigenbevorzugung gewöhnt waren. Umgekehrt kann mehr Chancengleichheit das Nutzererlebnis sogar verbessern, wenn dadurch relevantere Angebote von Drittanbietern sichtbarer werden.

Indes: Ein vermeintlich schlechteres Nutzererlebnis bei höheren Kosten für Drittanbieter ist ohnehin eine ziemlich alte Leier von Google, Meta und Co., sobald Regulierung an den eigenen Geschäftsmodellen rührt. Was dabei gerne untergeht: Wettbewerb ist nicht automatisch eine Zumutung für Nutzer.

Oder: Büßen Google und seine Nutzer wirklich Qualität ein oder geht es nicht vielmehr um einige liebgewonnene Privilegien, die zwar nett sein können, aber eben den Wettbewerb verzerren? Letztlich pfeift das Unternehmen zwar nicht komplett auf die EU-Vorgaben, aber reizt sie massiv aus – und zwar mit allen Mitteln.

Stimmen

  • Nick Fox, Senior Vice President für Wissen und Information bei Google, erklärte in einer Stellungnahme gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters Anfang September 2026: „Um die Anforderungen des DMA zu erfüllen, nehmen wir in Europa erhebliche Änderungen an der Suchfunktion vor. Diese Änderungen verschlechtern das Nutzererlebnis für Europäer – sie begünstigen Online-Vermittler auf Kosten lokaler Unternehmen und entfernen hilfreiche Funktionen, auf die sich die Nutzer täglich verlassen. Nutzer außerhalb der EU sind von diesen Änderungen nicht betroffen.“
  • Felix Styma, Coordinator der Initiative for Neutral Search, in einem Statement: „Angesichts der bisherigen Vorgehensweise von Google, seine rechtlichen Verpflichtungen zu leugnen und den fairen Wettbewerb auf den digitalen Märkten zu untergraben, waren unsere Erwartungen hinsichtlich der Einhaltung der Auflagen nach Ablauf der 60-Tage-Frist bescheiden. Dennoch ist es auffällig, dass die von der Kommission festgestellten Praktiken auch nach Ablauf der klar festgelegten Frist weiterhin bestehen. Solange Googles eigene Dienste weiterhin von einer privilegierten Platzierung profitieren, die Wettbewerbern nicht zur Verfügung steht, bleibt die Selbstbegünstigung, die im Mittelpunkt der Entscheidung der Kommission steht, ungelöst.“
  • Martin Andree, außerplanmäßiger Professor für Digitale Medien an der Universität zu Köln und Gründer des Unternehmens AMP Digital Ventures, in einem Beitrag auf LinkedIn: „FUCK THE LAW??? Wir wissen es ja schon seit Jahren, aber seit vorgestern (26.9.) gibt es einen neuen, besonders drastischen Beweis dafür, wie Google über uns und über die EU denkt. Sie lachen nämlich dort über uns. Sie zeigen uns den Stinkefinger, und sie sagen uns allen ganz lässig im hellsten Tageslicht und vor laufender Kamera: Eure Gesetze und Eure Urteilssprüche sind uns komplett egal. Denn Google setzt die Vorgaben des EU-Urteils von Juli 2026 einfach nicht um.“

Was Google jetzt droht – oder auch nicht

Für Google könnte es tatsächlich unangenehm werden. Denn mit dem DMA hat die EU-Kommission ein ziemlich scharfes Schwert in der Hand – zumindest in der Theorie. Ein Zwangsgeld aufgrund von Zuwiderhandlung hätte es mit fünf Prozent des weltweiten Jahresumsatzes von Google nämlich in sich. Bei einem Umsatz von rund 400 Milliarden Euro wären etwa 20 Milliarden Euro fällig; und damit alles andere als Peanuts.

Zunächst geht es aber um die Frage, wie die Kommission die aktuellen Suchergebnisse und Änderungen bewertet. Dafür müsste sie zunächst selbst prüfen, was Google nach Ablauf der Frist tatsächlich verändert hat – und was gegebenenfalls nicht. Die Gegenüberstellung von Neutral Search liefert dafür zumindest einen durchaus berechtigten Anlass. Sie kann, darf und wird aber nicht der alleinige Anker sein.

Sollte die Kommission tatsächlich zu dem Schluss kommen, dass Google die Entscheidung nicht vollständig umgesetzt hat, könnten weitere Durchsetzungsmaßnahmen folgen – einschließlich eines Zwangsgeldes. Dieses wird aber keinesfalls ausgereizt werden. Denn der Konflikt zwischen Big Tech und der EU hat längst eine geopolitische Ebene erreicht, da US-Präsident Trump nahezu sämtliche EU-Regeln als Bedrohung wahrnimmt.

Indes: Google dürfte argumentieren, dass die vorgenommenen Änderungen den Anforderungen entsprechen und bestimmte Suchfunktionen die eigenen Produkte nicht automatisch bevorzugen. Sprich: Neben der Umsetzung wird es auch auf die Auslegung des Kommissionsbeschlusses ankommen. Und genau darauf legt Google es auch an. Das Unternehmen scheint einmal mehr die Grenzen des Möglichen auszutesten und zeigt der EU damit zumindest indirekt den Mittelfinger.

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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
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