Kurz-Domains: Einstweilige Verfügungen gegen die DENIC
Eigentlich sollte heute die heiße Phase beginnen: Sämtliche in den vergangenen Tagen von Hostern angenommenen Vorregistrierungen für ein- und zweistellige Domains sollen heute um Punkt 9 Uhr der DENIC überreicht werden. Dort soll ein Zeitstempel, “der im Millisekundenbereich arbeitet”, für Gerechtigkeit bei der Verteilung sorgen. Doch auf den letzten Metern gerät das Verfahren ins Stocken. Die Kanzlei esb Rechtsanwälte hat nun blitzschnell eine einstweilige Verfügung gegen die DENIC erwirkt.
Der Mandant des Anwaltbüros sei Inhaber der Einbuchstabenmarken E, F, G und X, Y, Z. In der Verfügung untersagt das Landgericht Frankfurt (Az. 2-06 O 515/09) der DENIC dementsprechend die Registrierung der folgenden Domain-Namen:
e.de
f.de
g.de
x.de
y.de
z.de
Bei Zuwiderhandlung drohen der DENIC “die üblichen Ordnungsmittel”, also ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die dann beim Vorstand vollstreckt wird. Die Registrierung der betreffenden Domains soll mindestens solange ausgesetzt werden, bis beim Oberlandesgericht Frankfurt eine rechtskräftige Entscheidung in Sachen 11 U 36/09 gefallen ist: Der Streit betrifft die Registrierung für Dritte als Domaininhaber.
So, alle, die jetzt überrascht sind, jetzt bitte mal die Hand heben. Wieso sehe ich keine Hände? Nun ja, man hätte glauben können, dass einige Unternehmen abwarten, bis die Verteilung über die Bühne gegangen ist, um dann den Domain-Grabbern und ehrlichen Nutzern ihr Anwälte auf den Hals zu hetzen. Ich halte das alles für eine Farce. Bezüglich des erwähnten Mandanten: Wie seriös kann ein Unternehmen sein, das sich pro forma zwei Schnipsel des Alphabets reserviert? Bei der Telekom und Mr. T ist es ja noch verständlich. Sonst erinnert mich die ganze Kiste an den Russen, der sich einstmals sämtliche Rechte am Smily “:-)” sichern wollte, um bei jedem SMS-Teenager Lizenzgebühren abzukassieren.
Sämtliche der erwähnten Domains sind bei Sedo schon unter den Hammer gekommen (hier die Auflistung inklusive erzielter Gebote), gemeinsam kämen sie auf einen Preis von 155.000 Euro. Ich habe gerade bei der DENIC angerufen und sie haben mir den Empfang der Einstweiligen Verfügung bestätigt. Auch die Information, die uns am Morgen erreichte, dass mittlerweile br.de, sr.de, hr.de und dw.de für Registrierungen gesperrt wurden, wurde als “korrekt” bezeichnet. Der Absender dieser Einstweiligen Verfügung sei nicht bekannt, doch wer über ein wenig Allgemeinbildung verfügt, sollte schnell merken, das hier die Öffentlich-Rechtlichen ihre Finger im Spiel haben. Wenig überraschend: auch vw.de und o2.de wuden vorab reserviert. Allen Mitgliedern habe die DENIC eine E-Mail zukommen lassen, in der von der Registrierung ausgenommene Domain-Namen vermerkt sind. Darüber hinaus seien nur “eine handvoll” weiterer “.de”-Kombinationen gesperrt. “Wir wollten die Vergabe möglichst schnell realisieren und zwar lieber über die technische Ebene. Nicht über die rechtliche”, so der Sprecher.
(André Vatter)
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[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Falk Hedemann, Nadine erwähnt. Nadine sagte: Kurz-Domains: Einstweilige Verfügungen gegen die DENIC http://bit.ly/ASq4A [...]
[...] http://www.basicthinking.de/bl.....e-denic/... a few seconds ago from seesmic [...]
Farce — ist wirklich der einzige Kommentar, den man dazu schreiben kann. Allein für die Tatsache, dass sich diverse Provider mit hahnebüchener Begründung ihrer „Vorregistriergebühren“ die Taschen zumindest versucht haben, vollzustopfen, sollten sich gepflegt ins Knie … und so.
db.de war ja auch schon eine „Weile“ vergeben.
das abschliessende urteil zu dem prozess um vw.de war doch mit ausschlaggebend für die freigabe der ganz kurzen domains.
Das kann doch alles nicht mit rechten Dingen zugehen.
Man betrachte nur mal diesen Firmen:
Administrativer Ansprechpartner:
Name: Christoph Grueneberg
Organisation: Bionic Reservation Service Ltd.
Und denen fallen GANZ REGULÄR trotz dieser ach so strengen Vergaberegelung mal eben TOP-Domains haufenweise in die Hände!
dj.de
öl.de
pr.de
em.de
wm.de
bh.de
und andere…
Den Wert dieser Namen kann man sich ja etwa vorstellen.
Böse ist, wer Böses denkt.
Das lief sicher koscher ab. Ja ne, is’ klar…
*moderiert*: Ich habe da mal die Telefonnummern rausgenommen. (ava)
kz.de
zu registrieren!!!!
Ich setz mich gleich noch mit meinem anwalt zusammen.
Du findest es sicherlich auch schlimm, dass es die NPD noch gibt. Und zur Wahl hast Du die CDU gewählt.
Zensiere doch noch mehr. Und verbiete gleich die Zahl 88.
…
Deutschland: ein- und zweistellige Domains ab 23.10.09 möglich…
Die DENIC eG lockert per 23.10.2009 09.00 Uhr (MESZ) die Domainrichtlinien enorm. Neu eist die Registrierung von ein- und zweistelligen sowie Domains die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen möglich. Bei den neu möglichen Domainnamen gilt d…
@datenkind.
db.de und ix.de (ich glaube es waren noch zwei weitere) sind schon seit Jahren vergeben. Diese waren vor dem verbot für zweistellige Domains registriert worden…
“Du findest es sicherlich auch schlimm, dass es die NPD noch gibt.
Und zur Wahl hast Du die CDU gewählt.
Zensiere doch noch mehr. Und verbiete gleich die Zahl 88. ”
Was ist an “Nutte.de” schlimm…
Die andere Domain sollte man direkt auf ein “Hilfsprojekt” leiten…
Du findest es sicherlich auch schlimm, dass es die NPD noch gibt.
Und zur Wahl hast Du die CDU gewählt.
Zensiere doch noch mehr. Und verbiete gleich die Zahl 88.
Hmm.. solange die NPD als “demokratische” Partei anerkannt ist – ist nichts dagegen zu sagen – auch wenn ich das nicht gut finde…
Äh… oh mein Gott – die CDU… ;-)
Und was ist an der 88 so schlimm – was kann die Zahl denn dafür ?
Aber jihhaaa…. mal wieder voll in ein Wespennest gestochen….
Ich habe so das dumme Gefühl: Wir hatten nie eine Chance.
[...] (via) [...]
http://www.geekbench.de/2009/1.....utschland/
[...] Ärger. So hat eine Anwaltskanzlei gegen die Denic eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach die Einbuchstabenmarken E, F, G und X, Y, Z nicht registriert werden dürfen. Also dürfen beispielsweise die Domains [...]
kz.de?!
Kuschel Zeiten GmbH :D
mann soll nicht alles so eng sehen ;)
[...] Mitunter war ein Anwalt dafür verantwortlich, der sich dachte, kurzerhand mal die DENIC zu verklagen, bzw. eine einstweilige Verfügung einzureichen. [...]
Das ist natürlich auch eine Methode, sich eine Domain zu sichern. Wenn es über die Registrare nicht klappt, geht man eben diesen Weg. Nur schade, dass die deutsche Justiz so einen Schwachsinn mitmacht … :-(
Oh, jetzt habe ich auch wieder die verbotenen Buchstaben benutzt :-)
kurze .de Domains sind weg…
Wer jetzt noch eine kurze .de Domain haben will, kommt zu spät. Mehr als 25000 Mails sind bei Denic zum Start der neuen Domainregistrierung eingegangen und die begehrten ein und zweistelligen Buchstaben Domains sind an die neuen Besitzer gegangen. Ei….
Wenn aber dann keine ihre überteuerten neue Domains abkaufen haben die dann ein Verlust. Es kommt nur drauf an das keine so dumm ist und vielleicht eine 4 stellige Summe für so eine Domain zahlt.
@daniele
was ich ganz schlimm finde das die meisten Domains an Hoster gegangen sind und das die Domain http://www.de.de Die Denic selbst gereggt hat.
Die Hoster haben für ihre Kunden registriert. Vielleicht mal ein bisschen nachdenken!
[...] In dem ganzen Buzz um ein- und zweistellige “.de”-Domains, das Release von Windows 7, die Kooperationen von Microsoft, Twitter und Facebook und Google und [...]
[...] erwirkt un dsomit durften die folgende Domains nicht vergeben werden. Mehr findet ihr auf der Seite basicthinking.de e.de f.de g.de x.de y.de z.de Themenrelvante Beiträge auf Net on TV: Voranmeldung der einzelnen [...]
[...] juristisch einzufordern. Die Kanzlei esb Rechtsanwälte beispielsweise hat heute schon eine einstweilige Verfügung gegen die DENIC [...]
[...] einstweilige Verfügung [...]
Die ersten Verschwörungstheorien wurden hier bereits publiziert:
http://blog.dynamicdrive.de/20.....en-domains
Hat überhaupt jemand von euch heute das bekommen, was er bei seinem Hoster bestellt hat? :)
der Einzelkämpfer: Er hatte im Vorfeld mit gerüchteweise 20 DENIC- Mitgliedern Absprachen getroffen bzw.
deren Registrierungszugänge aufgekauft. Dann hat er ab 09:00 Uhr mit Hilfe der ca. 20 Zugänge systematisch
REG- Requests für alle interessanten Domains gestellt, natürlich pro Domain nur ein einziges mal. Immerhin
193 der interessantesten 700 Domains konnte er auf diese Weise registrieren. )
Das ist doch Beschiss und korrupt wie so vieles in D…! Wie soll da Chancengleichheit gewährleistet sein? die Vergabe sollte neu gestartet werden per Losziehung!
http://www.geekbench.de/2009/1.....em-kaffee/
Gott persönlich kennen lernen Erfahren Sie, wie Gott verändert
[...] Einstweilige Verfügungen gegen die DENIC (Link) #Denic [...]
Unmut über die Domainvergabe nimmt zu…
[...] Bereits die ersten Beschwerden kamen auf – es wurde von Abmahnungen, Betrug und Schiebung berichtet. Die Fairness soll an vielen Stellen zu [...]…
einstellige domains: kurz vor vergabe gab es wieder anwalt-aktion…
“Der Mandant des Anwaltbüros sei Inhaber der Einbuchstabenmarken E, F, G und X, Y, Z. In der Verfügung untersagt das Landgericht Frankfurt (Az. 2-06 O 515/09) der DENIC dementsprechend die Registrierung der folgenden Domain-Namen:
e.de
f.de
g.de
…
Und sowas sitzt im Rat der Stadt Wuppertal?
Na Prost Mahlzeit.
Wer das Akronym nicht kennt wird die Homepage eher schlechter finden weil er noch nicht mal weiß welchen Suchbegriff er in die Suchmaschine eingeben soll.
Es gibt aber immer noch genug dumme Menschen die glauben mit einer kurzen Domain kommt der Erfolg von ganz alleine. Ich würde das Geld für eine teure Kurzdomain besser in einem guten Entwicklerteam investieren die ein brauchbares Konzept vorweisen statt einem dubiosen Domaingrabber.
[...] soll. So wurde beispielsweise schon kurz nach Beginn der Registrierung bekannt, dass die ersten Abmahnungen versendet wurden. Einige Unternehmen sowie auch Rundfunkanstalten sahen ihre Rechte [...]
[...] Read more from the original source: Einstweilige Verfügungen gegen die DENIC [...]
[...] Hintergründe zur diesmal mehr als seltsamen Vergabepraxis zu lesen. Es wurden nämlich auch schon vorab Domainnamen einfach von der öffentlichen Vergabe ausgeschlossen und gesperrt, teils auf Betreiben der denic selbst, teils aufgrund von markenrechtlichen Verfügungen. Dominik [...]
@newsshit naja, weder seven.com noch seven.de mussten sich von microsoft berauben lassen, bezweifle, dass 7.de anders sein sollte. Könnte mir aber vorstellen, dass die ein Angebot machen würden oder zumindest auf eines anspringen würden.
[...] http://www.basicthinking.de/bl.....die-denic/ http://www.shortnews.de/start.cfm?id=795487 [...]
ich hatte hbn.de beantragt, als es noch frei war.
habe diese domain nie bekommen.
wie überall: alles nur über beziehungen!
bzw lüge
Dummes Gelabber hier, kurz Domains sind sehr sinnvoll, die meisten
Firmen die eine Adresse dieser Art haben werden damit nicht auftreten! Daher wird zu 90% ein Umleitung eingestellt! Amazon hat zb A9 für mehrere millionen Dollar gekauft, sicher ist es bedenklich wenn eine Firma über 100 dieser begehrten Domains abgreifen kann!
[...] und O2, die ihre Markenrechte frühzeitig geltend gemacht haben, gab es eine Reihe bemerkenswerter Vorgänge. So ergingen bereits am frühen Freitagmorgen einstweilige Verfügungen des Bayerischen Rundfunks [...]