Sollten ARD-Produktionen unter einer Creative-Commons-Lizenz stehen, die erlaubt, dass man sie vervielfältigen darf? Eine Arbeitsgruppe innerhalb der ARD empfiehlt jetzt den Einsatz von CC-Lizenzen. Unser Gastautor Ekki Kern hat sich den Bericht angesehen.
„Die Leute sind nicht da, wo die ARD-Inhalte sind“
Die ARD, das sind in erster Linie Fernseh- und Radioprogramme und somit täglich Tausende Stunden Live-Inhalte. Die verpuffen aber oft nach der Ausstrahlung unwiederbringlich. Sicher, so mancher Film ist noch ein paar Tage lang in der Online-Mediathek zu sehen, mancher Radiobeitrag als Podcast, aber mehr ist nicht.
Zum Glück gibt es bei der öffentlich-rechtlichen ARD Arbeitsgruppen, die das jetzt ändern wollen. Eine davon heißt „Creative Commons in der ARD“. In einem Bericht legt sie der Online-Redaktionskonferenz des Ersten Deutschen Fernsehens nahe, freie Lizenzen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärker zu nutzen. Das Portal iRights.info hat das bereits im März übergebene Papier nun öffentlich gemacht.
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„Die Leute sind nicht da, wo die ARD-Inhalte sind – viele verzichten etwa auf einen Fernseher. Auch Mediatheksangebote lösen das Problem nicht“, sagt etwa Meike Richter, Mitautorin des Berichts, auf iRights.info. Schon deshalb kommt man zum naheliegenden Schluss, dass „der Einsatz von Creative Commons“ (CC) für ausgewählte ARD-Inhalte bei sorgfältiger Rechteprüfung sinnvoll ist“.
Neue Formen von Journalismus etablieren
Bei Creative Commons handelt es sich um eine Art Lizenz-Baukastensystem, das es Nutzern ermöglicht, standardmäßig durch das Urheberrecht geschützte Inhalte wie Bilder, Videos oder Audios legal zu kopieren, zu veröffentlichen oder die Inhalte sogar selbst zu bearbeiten. Einige Lizenztypen untersagen eine solche Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung, andere erlauben sie.
Außer bei den ARD-Beiträgen, die zu 100 Prozent eigenproduziert sind, müsste in jedem Fall vor einer solchen CC-Lizensierung sichergestellt werden, dass niemand, der an einer Produktion mitgewirkt hat, übergangen wird. Mit anderen Worten: Jeder muss mit den neuen Möglichkeiten der Veröffentlichung einverstanden sein.
Weiter heißt es im Bericht, die ARD habe den Auftrag, „die Teilhabe an der Informationsgesellschaft zu fördern und die Mitwirkung an der Meinungsbildung zu ermöglichen“. Die Nutzung der CC-Lizenzen unterstütze dabei die Erfüllung dieses Auftrags, denn der Zugang zu Bildungsinhalten oder Inhalten, die die Meinungsbildung fördern, werde erleichtert. Zudem könnten sich auf diese Weise „neue Formen von Journalismus“ etablieren, die den Nutzer miteinbeziehen. Gleichzeitig würde die ARD ihre Beitragszahler besser erreichen, was letztlich auch die Beitragsakzeptanz fördern dürfte.
Nicht jede gute Idee findet verdiente Beachtung
Mehrere Redaktionen der ARD nutzen schon jetzt CC-lizenzierte Inhalte, so etwa die NDR-Fernsehsendungen „Zapp“, „extra3“ und „Kulturjournal“, außerdem „quer“ vom Bayerischen Rundfunk. Sowohl aus inhaltlicher als auch aus rechtlicher Sicht eignen sich jedoch weitaus mehr Inhalte in der ARD für eine Lizenzierung unter CC, heißt es im Bericht.
Am einfachsten anwendbar sei die Lizenz „Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-keine Bearbeitung“ (BY-NC-ND), da sie rechtliche Risiken minimiere. Solche Inhalte dürfen von Nutzern kopiert und verbreitet werden, jede kommerzielle Nutzung sowie die Bearbeitung des Inhalts ist allerdings untersagt.
Dass bei der ARD nicht jede gute Idee die verdiente Beachtung findet, weiß jeder, der die Arbeit der Gremien hin und wieder beobachtet. Wie lange die Umsetzung der Vorschläge der Arbeitsgruppe dauert, lässt sich dementsprechend sehr schlecht abschätzen. Immerhin gibt es jetzt eine schriftliche Grundlage, auf Basis derer diskutiert werden kann – und muss. Am Ende könnte tatsächlich der Beitragszahler profitieren, der dann besseren Zugriff auf die in den Archiven liegenden Schätze der ARD hat.
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