Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du der Datenschutzerklärung zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Steuererklärung, Steuern, Taxes, Besteuerung von Kryptowährungen, Kryptowährungen versteuern
MONEYSERVICE

Tipps vom Steuerberater: So versteuerst du Kryptowährungen richtig

Dimitri Uschner
Aktualisiert: 04. Mai 2021
von Dimitri Uschner
Unser Steuerberater erklärt, wie du Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen richtig versteuerst. (Foto: Pixabay.com / stevepb)
Teilen

Der Handel mit Kryptowährungen gewinnt in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Immer mehr Nutzer:innen kaufen und verkaufen Bitcoin, Ethereum und Co. Doch wie klappt die Besteuerung von Kryptowährungen richtig? Unser Steuerberater gibt konkrete Tipps.

Am 14. April 2021 ist mit Coinbase die weltweit größte Handelsplattform für Kryptowährungen an die Börse gegangen. Damit hat erstmals in der Geschichte eine Kryptobörse das diesem Segment von Kritikern so häufig zugeschriebene Image eines deregulierten Schattendaseins verlassen.

Immer mehr Anleger:innen und vor allem Privatanleger:innen scheinen vermehrt Interesse an einem Investment zu entwickeln. Was steuerlich zu beachten ist, betrachten wir am Beispiel vom Bitcoin als bekannteste Kryptowährung.

Bitcoin ist steuerlich keine Kapitalanlage

Der Bitcoin ist eine digitale Währung. Allerdings sind die Möglichkeiten, diesen als Zahlungsmittel zu nutzen (noch) sehr begrenzt. Im Fokus des Interesses der Anleger:innen steht der Bitcoin allerdings nicht wegen seiner Eigenschaft als Zahlungsmittel. Vielmehr ist die Sichtweise auf den Bitcoin als eine eigene Anlageklasse zutreffender.

Damit gehen vor allem Gewinnerwartungen einher. Somit ist der Bitcoin in der Wahrnehmung vieler, insbesondere neuer Anleger ein lukratives Anlageprodukt. Häufig fällt der Name in einem Atemzug mit Aktien.

Es wundert also nicht, wenn einige die Besteuerung von Gewinnen mit der sogenannten Abgeltungsteuer in Verbindung bringen. Was umgangssprachlich Abgeltungsteuer heißt, ist die Kapitalertragsteuer. Aktuell beträgt sie 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Mit dieser sind – wie der Name auch sagt – Kapitalerträge zu besteuern. Klassischerweise sind es Dividenden, Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und Co. Kryptowährungen zählen allerdings nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen damit nicht der Abgeltungsteuer.

Was ist der Bitcoin steuerlich?

An dieser Stelle sei erwähnt, dass die weiteren Ausführungen nur für im Privatvermögen gehaltene Bitcoins gelten. Werden diese im Betriebsvermögen – wie zum Beispiel – in einer GmbH gehalten, werden die Gewinne hieraus steuerlich anders behandelt.

Hier ergeben sich zwar interessante Gestaltungsmöglichkeiten (Stichwort: Trader-GmbH). Allerdings klammern wir das an dieser Stelle bewusst aus. (Sollte Interesse an einer Erklärung bestehen, hinterlasse gerne einen Kommentar.)

Der Bitcoin gilt als ein sogenanntes sonstiges Wirtschaftsgut. Für die Besteuerung von Kryptowährungen gilt deshalb: Die hieraus erzielten Gewinne gehören zu privaten Veräußerungsgeschäften.

Steuerlich betrachtet befindet sich der Bitcoin also in der gleichen Kategorie wie Goldbarren, Oldtimer oder gar eine Briefmarkensammlung. Die Gewinne aus der Veräußerung sind damit mit dem individuellen Steuersatz zu besteuern.

War da nicht etwas mit „Bitcoin-Gewinne sind steuerfrei“?

Das ist die gute Nachricht. Es gibt sogar zwei Ausnahmen, wann Gewinne aus der Veräußerung von Bitcoins steuerfrei bleiben.

1. Spekulationsfrist

Zunächst ist die sogenannte Spekulationsfrist zu nennen. Damit ist Folgendes gemeint: Liegt zwischen der Anschaffung und der Veräußerung ein Zeitraum von mehr als einem Jahr, ist der komplette Gewinn steuerfrei.

💰 Du willst in den Krypto-Handel einsteigen?

Wenn du dich über diesen Link bei Coinbase anmeldest, bekommst du 10 US-Dollar in Bitcoin geschenkt, wenn du mindestens 100 US-Dollar handelst.

Im Umkehrschluss ist der gesamte Gewinn zu versteuern, wenn die Veräußerung innerhalb des ersten Jahres nach Anschaffung erfolgt.

2. Steuerfreigrenze

Hier greift aber die zweite Ausnahme – nämlich die Freigrenze von 600 Euro. Diese besagt, dass Gewinne eines Kalenderjahres steuerfrei sind, solange sie unter 600 Euro bleiben. Jedoch ist an dieser Stelle Vorsicht geboten.

Zum einen sind damit sämtliche Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb eines Kalenderjahres gemeint. Zum anderen ist diese Grenze kein Freibetrag, der wie der Sparerpauschbetrag den Gewinn mindert. Beim Erreichen der Freigrenze von 600 Euro wird also der gesamte Gewinn besteuert.

Erzielst du innerhalb eines Jahres aus der Veräußerung einer Kryptowährung einen Gewinn von mehr als 600 Euro, so ist nicht nur dieser Gewinn voll zu besteuern. Nein, das gilt dann auch für alle anderen Gewinne dieser Einkunftsart.

Meldung an das Finanzamt

Das Können weitere Veräußerungen von anderen Kryptowährungen sein aber auch aus der oben erwähnten Briefmarkensammlung.

Hier stellt sich in der Praxis regelmäßig die Frage, ob man diesen Gewinn dem Finanzamt mitteilen muss, auch wenn er steuerfrei ist. Sicherlich ist das in der Praxis von Fall zu Fall unterschiedlich. Zumindest eine kurze Mitteilung an das Finanzamt ist jedoch ratsam, zumal bei definitiver Steuerfreiheit keine Folgen drohen.

Achtung: Lending verlängert die Spekulationsfrist

Ebenso wie es möglich ist, konventionelles Geld zu verleihen und dafür einen Zins zu bekommen, ist es möglich, den Bitcoin gegen eine Verzinsung zu verleihen. Dieser als Lending bekannte Vorgang verlängert jedoch die Spekulationsfrist von einem Jahr auf zehn Jahre.

Dazu kommt, dass die Einnahmen aus dem Lending in der jährlichen Einkommensteuererklärung anzugeben und zu besteuern sind. Allerdings gibt es hier auch eine Freigrenze und zwar in Höhe von 256 Euro pro Kalenderjahr.

Wie oben beschrieben, gilt auch hier, dass die Einnahmen aus dem Lending steuerfrei bleiben, wenn sie unter 256 Euro im Kalenderjahr bleiben. Andernfalls werden sie mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Da es üblich ist, beim Lending ebenfalls eine Kryptowährung als Verzinsung zu erhalten, sollte hier ein Experte konsultiert werden, um die Situation und die steuerliche Beurteilung zu klären.

Insbesondere in diesem Bereich scheinen im Internet viele falsche Informationen zu kursieren. Man geht also das Risiko ein, sich zumindest unbewusst dem Vorwurf der Steuerhinterziehung auszusetzen.

Besteuerung von Kryptowährungen: Der Umgang mit Verlusten

In der Regel können Verluste zwischen unterschiedlichen Einkünften verrechnet und damit im selben Jahr genutzt werden. So können beispielsweise Verluste aus der Vermietung von Einkünften aus selbständiger Arbeit abgezogen werden und würden damit die Steuer mindern.

Bei Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften besteht aber eine Ausnahme. Diese dürfen nur innerhalb dieser Einkunftsart abgezogen werden und zwar entweder im vorangegangenen Kalenderjahr oder in den folgenden Kalenderjahren.

Das heißt: Werden in einem Jahr durch Verkäufe von Kryptowährungen Verluste erzielt und können diese nicht oder nicht vollständig mit Gewinnen aus Verkäufen mit Kryptowährungen ausgeglichen werden, wird zunächst geschaut, ob es im vorangegangenen Kalenderjahr entsprechende Gewinne gegeben hat, die zum Ausgleich ausreichen.

Andernfalls wird der Verlust so lange in die folgenden Kalenderjahre vorgetragen, bis positive Gewinne anfallen. Erst dann werden die Verluste von den Gewinnen abgezogen und damit ausgeglichen.

Fazit zur Besteuerung von Kryptowährungen

So vielfältig wie die Möglichkeiten sind, mit Kryptowährungen Geld zu verdienen (Mining, Cloud Mining, Staking, Landing, Trading) so vielfältig sind die steuerlichen Folgen. Das Bundesfinanzministerium arbeitet zwar derzeit an einem Schreiben, das viele dieser Themen klären soll.

An der grundsätzlichen Behandlung sollte sich nach heutigem Stand allerdings nichts Grundsätzliches ändern. Aber nicht zuletzt wegen der Möglichkeit einer optimalen steuerlichen Gestaltung, sollte ein mit dieser Thematik vertrauter Berater konsultiert werden.

Auch interessant:

  • Kryptobörse Binance im Bafin-Visier: Diese Strafen drohen jetzt
  • Trade Republic bereitet den Handel mit Kryptowährungen vor
  • Beziehungskiller Bitcoin: So beeinflusst die Kryptowährung des soziale Miteinander
  • Das sind die 10 größten Kryptobörsen der Welt
STELLENANZEIGEN
BASIC thinking Freiberuflicher Redakteur (m/w/d)
BASIC thinking GmbH in Home Office
Online Marketing Manager (d/m/w)
Brandenburg Media GmbH & Co. KG in Potsdam
SEA-Manager (w/m/d) – befristet
KOS GmbH & Co. KG in Schönefeld
Influencer & Paid Social Media Marketing ...
ARTDECO cosmetic GmbH in Karlsfeld
Werkstudent | Online Marketing | Mid & Up...
Otto GmbH & Co. KGaA in Hamburg
Sales Manager / Business Developer SAP (d/w/m)
4flow in Berlin, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Hambur...

Du willst solche Themen nicht verpassen? Mit dem BASIC thinking UPDATE, deinem täglichen Tech-Briefing, starten über 10.000 Leser jeden Morgen bestens informiert in den Tag. Jetzt kostenlos anmelden:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

THEMEN:BitcoinGeldGeldanlageKryptowährungSteuer
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonDimitri Uschner
Folgen:
Dipl.-Kfm. Dimitri Uschner, LL.M. ist als Steuerberater in Dortmund tätig. Nach einer mehrjährigen Tätigkeit bei der KPMG AG in Düsseldorf ist Dimitri Uschner vorwiegend in der Mittelstandsberatung tätig und berät dabei sowohl Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen als auch Private Mandanten in einkommensteuerrechtlichen Fragen. Zu seinen Themen gehören > Unternehmensbesteuerung > Steuergestaltung > Internationales Steuerrecht > Selbstanzeigenberatung
Kleines Kraftwerk

Anzeige

EMPFEHLUNG
American Express® Business Gold Card
SBS American Express Business Gold Card: Jetzt 250 Euro Startguthaben sichern
Anzeige MONEY
PŸUR
Internet, das nie teuer wird – für nur 19 Euro pro Monat
Anzeige TECH
American Express Kreditkarte
Jetzt profitieren: Exklusive Vorteile mit der American Express Kreditkarte sichern
Anzeige MONEY
American Express Business Platinum Card
500 Euro Startguthaben sichern: Mit der American Express Business Platinum Card
Anzeige MONEY
UPDATE – DEIN TECH-BRIEFING

Jeden Tag bekommen 10.000+ Abonnenten von uns die wichtigsten Tech-News direkt in die Inbox. Abonniere jetzt dein kostenloses Tech-Briefing:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

sparsamsten Diesel Mittelklasse, ADAC, Verbrauch, Kosten, Gesamtkosten, Grundpreis, CO2-Ausstoß, Kraftstoff, Auto, Mobilität, Fahrzeug, Automobil-Industrie
MONEYTECH

Laut ADAC: Die sparsamsten Diesel der Mittelklasse

Ein Audi S e-tron GT.
GREENMONEY

Preis-Reichweite-Verhältnis: Die schlechtesten E-Autos laut ADAC

Amazon Haul Shopping App Temu Billig-Plattform
MONEY

Amazon auf Temu-Kurs: Billig-Plattform Amazon Haul startet in Deutschland

Großwärmepumpen, Umwelt, Energie, Industrie, Wärme, Dekarbonisierung, Abwärme, Prozesswärme, Erdgas, Kohle, Öl, Ressourcen, erneuerbare Energie
GREENMONEY

Trotz Mega-Potenzial: Industrielle Großwärmepumpen fristen ein Nischendasein

Sebastian Walker
MONEYTECH

Sebastian Walker: Ein Blick auf das Smartphone des Omnora-Chefs

digitalsten besten Bürgerämter Städte
MONEYTECH

Im Städte-Vergleich: Die digitalsten Bürgerämter Deutschlands

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz
Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?