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So ermittelst du als Selbstständiger deinen Gewinn

Stefan Heine
Pixabay.com / jarmoluk

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Wenn du den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt hast, musst du dich mit deiner Steuererklärung beschäftigen. Dabei spielt für Selbstständige vor allem die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) eine wichtige Rolle. Wir erklären dir, was du dabei beachten solltest.

Wer darf eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen?

Stellst du dir die Frage, wie du deine Einkommens- und Umsatzsteuer ermittelst?

Anders als die Arbeitnehmenden wirst du in der Selbstständigkeit erst am Jahresende auf deinen Gewinn die Steuern abführen müssen. Ich möchte ich dir dafür die einfachste Form zur Gewinnermittlung näherbringen: Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

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Eine wichtige Information vorab: Leider darf nicht jeder die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung verwenden. Nur wenn eine der folgenden Gruppen auf dich zutrifft, bist du berechtigt, eine einfache EÜR zu führen:

  • Gewerbetreibende, die im Jahr maximal 600.000 Euro Umsatz und 60.000 Euro Gewinn haben. Auch wenn du dabei nur einen Wert überschreitest, bist du nicht mehr EÜR-berechtigt. Hier ist also Vorsicht geboten.
  • Generell auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), solange die oben genannten Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschritten werden.
  • Freiberufler:innen (Personen, die selbständig einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit nachgehen, also zum Beispiel Journalist:innen, Künstler:innen, Anwält:innen, Ärzt:innen – um nur einige zu nennen)

Exkurs: Es gibt noch eine zweite Variante: nämlich die doppelte Buchführung. Diese ist vorgeschrieben für alle Kapitalgesellschaften – etwa eine GmbH, AG oder UG – sowie bei einer KG – dazu zählen auch GmbH & Co. KG – oder auch die OHG.

Wie funktioniert die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

Letztlich ist der Name bereits Programm: Deinen Einnahmen stellst du deine Ausgaben gegenüber. Dazu kannst du eine spezielle Software nutzen oder einfach eine Excel-Tabelle nehmen.

Deine Einnahmen und die Ausgaben solltest du getrennt aufschreiben – in Excel geht das beispielsweise als separate Arbeitsblätter. Notiere dabei den Nettowert, den jeweiligen Umsatzsteuersatz und den Bruttowert der Anschaffungen oder Ausgaben.

Arbeitszimmer, Arbeitshandy und Co.: Was kannst du von der Steuer absetzen?

Falls du für die Arbeit notwendige Utensilien gekauft hast, die sich über die Jahre abschreiben lassen – zum Beispiel einen neuen Laptop oder andere teurere Anschaffungen–, dann solltest du diese in einem separaten Tabellenblatt als „Abschreibungsverzeichnis für abnutzbare Wirtschaftsgüter“ auflisten.

Alles, was mehr als 800 Euro (ohne Umsatzsteuer) kostet und über mehrere Jahre genutzt und abgeschrieben werden kann, ist hier inbegriffen. Die Anzahl der Jahre regeln die sogenannten Afa-Tabellen.

Deine Anschaffungen für die Arbeit, die höchstens 800 Euro Netto kosten – das Arbeitshandy zum Beispiel – darfst du nicht vergessen. Auch „Bewirtungskosten“ oder das Arbeitszimmer zu Hause können von der Steuer abgesetzt werden. Letztere zählen zu den sogenannten „beschränkt absetzbaren Ausgaben“.

Das Datum von Rechnungen

Die entsprechenden Einnahme-Werte trägst du mit dem Datum ein, bei dem das Geld auf deinem Konto einging. Für die Ausgaben gilt ebenso das Datum aufzuschreiben, wann das Geld von deinem Konto abgegangen ist. Das Ganze nennt sich Zufluss- und Abflussprinzip und ist vor allem bei Rechnungen Richtung Jahresende wichtig.

Stellst du beispielsweise deine Rechnung im Dezember, erhältst das Geld aber erst im Januar, dann zählt diese Einnahme schon für den Januar – und muss damit erst in der EÜR im nächsten Jahr erfasst werden. Am Ende bildet die Differenz zwischen deinen Einnahmen und Ausgaben deinen Gewinn.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung ans Finanzamt übermitteln

Die tabellarische Auflistung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bekommst du sicherlich hin. Danach muss das Ganze noch ans Finanzamt übermittelt werden. Dafür gibt in der Steuererklärung eine eigene Anlage, die heißt – Überraschung! – „Anlage EÜR“ und bildet das Gegenstück zur „Anlage N“ für Arbeitnehmer:innen.

Die Anlage EÜR ist kein Hexenwerk. Als Selbständige:r gibt es noch eine Besonderheit: Du musst deine Steuererklärung grundsätzlich in elektronischer Form einreichen.

Wenn du denkst, die richtige Steuererklärung aufgrund des steuerlichen Kauderwelsch nicht hinzubekommen, brauchst du nicht direkt zum Steuerberater gehen. Mit einigen Online-Tools lässt sie sich recht schnell übermitteln – und mit ihnen hältst du das Ruder immer selbst in der Hand.

Ich rate dir schon während des laufenden Geschäftsjahres deine jeweiligen Ausgaben und Einnahmen zu listen – denn dies erspart eine Menge Stress und Arbeitsaufwand, wenn es Richtung Steuererklärung geht.

Jedenfalls wünsche ich viel Erfolg für die Selbstständigkeit. Lass dich vom Thema Steuern nicht abschrecken – es klingt meist komplizierter, als es letztlich ist.

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Stefan Heine ist Steuer-Experte. Als gelernter Rechts- und Fachanwalt für Steuerrecht will er Menschen die Angst vor dem Thema Steuern nehmen. Als CEO digitalisiert er dazu gemeinsam mit seinen Kolleg:innen den analogsten Prozess Deutschlands – die Steuererklärung. Bei BASIC thinking schreibt er über Tipps und Tricks rund um Steuern für Selbständige und Freelancer im Digital Business.