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EuGH-Gutachter bekräftigt: Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nicht rechtens

Marinela Potor
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Marinela Potor
Pixabay / Gerd Altmann
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Im jahrelangen Rechtsstreit um Datenspeicherung in der EU bestätigt nun ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofes: Die deutsche Vorratsdatenspeicherung ist nicht rechtens. Doch das ist noch nicht das endgültige Urteil.

Das Thema Vorratsdatenspeicherung beschäftigt europäische Gerichte schon seit vielen Jahren. Nun ist im Streit um das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung am heutigen Donnerstag wieder Bewegung gekommen.

Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona, der zuständige Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH), hat heute eine Meinung veröffentlicht. Darin bekräftigt er, dass die Rechtsprechungen aus EuGH-Urteilen aus der Vergangenheit weiterhin Bestand haben – und die deutsche Vorratsdatenspeicherung damit seiner Einschätzung nach nicht rechtens sei.

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Deutsche Vorratsdatenspeicherung vergleichsweise milde

Zwar hat Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Ländern eine sehr konservative Herangehensweise an die Datenspeicherung.

So dürfen in Deutschland beispielsweise Telefondaten oder Informationen aus der Messenger-Kommunikation nur wenige Wochen gespeichert werden und E-Mails überhaupt nicht.

Entsprechend erkennt der Gutachter an, dass Deutschland sich bemühe, der EU-Rechtssprechung nachzukommen. Dennoch, so Sánchez-Bordona, sei es nicht rechtens, Daten allgemein und ohne Anlass zu speichern. Das greife zu sehr in die Grundrechte der Menschen ein.

Vorratsdatenspeicherung in Einzelfällen erlaubt

Eine Ausnahme seien gerechtfertigte Fälle zur Verteidigung der nationalen Sicherheit. Doch wenn die Datenspeicherung nicht selektiv sei oder sich auf einen Einzelfall beschränke, stelle die Vorratsspeicherung „einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Familien- und Privatleben sowie den Schutz personenbezogener Daten dar.“

So liege in Deutschland eine umfassende „allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung“ vor, die sich auf eine Vielzahl von Verkehrs- und Standortdaten erstrecke. Und das ändere sich auch nicht dadurch, dass man diese Daten nur für kurze Zeit speichere.

Die Spacenet AG, die im Fall der deutschen Vorratsdatenspeicherung klagt, begrüßte die Einschätzung des EuGH-Gutachters. So sagt Sebastian von Bomhard, Vorstand der Spacenet AG:

Eine anlasslose, unbefristete und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ist ein gefährlicher Eingriff, egal, wie lange Daten gespeichert werden müssen. Damit bestätigt der Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona unsere Auffassung. Wir sind guten Mutes, dass sich der EuGH den Schlussanträgen anschließt.

Noch keine endgültige Entscheidung

Die Meinung des Gutachters stellt somit kein endgültiges Urteil dar. Dieses ist in einigen Monaten zu erwarten. Die zuständigen Richter:innen müssen dabei aber der Gutachtermeinung nicht folgen.

Mehrere EU-Staaten hatten immer wieder eine Lockerung der Datenspeicherungsgesetze gefordert. Besonders aufsehenerregend war dabei ein tragischer Mordfall aus Irland, der mit der deutschen Vorratsdatenspeicherung ebenfalls gemeinsam verhandelt wird.

Dabei hatte die irische Polizei einen Mörder lediglich aufgrund seiner Telefondaten fassen können. Der Straftäter wiederum fordert seine Freilassung. Sein Argument: Die Behörden hätten die Daten seines Handys gar nicht erst speichern und auswerten dürfen.

Es wird daher interessant zu sehen, ob die Richter:innen bei ihrem Urteil den Wünschen der EU-Staaten folgen oder bei der strikten Linie bleiben, die auch Gutachter Sánchez-Bordona vorgibt.

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