Die Verbraucherzentrale Brandenburg nimmt es mit dem Streamingdienst Disney Plus auf. Grund ist eine Klausel in den Nutzungsbedingungen, die es dem Dienst erlaubt, Preiserhöhungen ohne jede Begründung durchzudrücken.
Erst vor wenigen Wochen verkündete der Streamingdienst Disney Plus eine Preiserhöhung in den USA. Dort soll ab dem 8. Dezember eine neue Preisstruktur greifen.
Das künftige Standardabo bleibt bei einem Preis von 7,99 US-Dollar – bekommt im Gegenzug aber Werbung hinzu. Das bisherige Standardabo ist ab Dezember ein Premiumabo, das 10,99 US-Dollar kosten soll.
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In Deutschland hat dem Streamingdienst die Ankündigung einer solchen Preiserhöhung nun eine Klage vor dem Landgericht Potsdam eingehandelt. Denn die Verbraucherzentrale Brandenburg hat in den Nutzungsbedingungen einen Regelverstoß entdeckt.
Wieso verklagt die Verbraucherzentrale Disney Plus?
Ein Nutzer aus Cottbus hat sich wiederum an die Organisation gewandt. Denn ihm wurde eine Preissteigerung angekündigt, die sein Jahresabo bei Disney Plus um rund 30 Prozent teurer gemacht hätte.
Aus diesem Grund hat sich die Verbraucherzentrale die Nutzungsbedingungen von Disney Plus vorgenommen. Darin sei vermerkt, dass der Streamingdienst seine „Preise mit Wirkung zum Beginn eines neuen Abozeitraums“ ändern kann.
User würden 30 Tage im Voraus über eine solche Änderung informiert. Jedoch fehlt laut der Verbraucherzentrale in den Nutzungsbedingungen ein wichtiger Punkt, nämlich „von welchen Faktoren die Änderungen der Preise abhängig sein könnten“.
Disney Plus hat auf eine Abmahnung nicht reagiert
Die Klausel in den Nutzungsbedingungen von Disney Plus verstößt laut der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen geltendes Recht. Denn die Anbieter müssten in diesen Klauseln Kostenelemente aufzählen, die zu einer etwaigen Preissteigerung führen könnten.
Eine Preiserhöhung dürfe nicht allein dem Zweck dienen, den Unternehmen höhere Gewinne zu bescheren. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Brandenburg Disney Plus zunächst abgemahnt.
Jedoch reagierte der Streamingdienst nicht darauf, weshalb die Verbraucherzentrale nun Klage beim Landgericht in Potsdam eingereicht hat.
Was können User tun?
Dank dieser Klausel könnten die Streaminganbieter „Preise einseitig und ohne Einschränkungen“, erklärt Michèle Scherer, Expertin für Digitales bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Dies sei nicht rechtens.
Damit können Verbraucher:innen bei Vertragsschluss eventuelle Preiserhöhungen nicht abschätzen.
Nutzer:innen könnten die Preiserhöhung jedoch zurückweisen. Die Nutzungsbedingungen würden jedoch keine Auskunft darüber geben, welche Folgen eine solche Zurückweisung für die Kund:innen hätte.
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