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Compliance: Notwendiges Übel für Start-ups?

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Auch Gründer sollten sich intensiv mit Compliance beschäftigen. (Foto: Pixabay.com / witwiccan)
geschrieben von Carsten Lexa

Im Kontext der Industrialisierung 4.0 ist Compliance ein heißes Thema. Wirtschaftskriminalität, Compliance-Management-Systeme und spezielle Beauftragte – für Konzerne schon Pflichtprogramm, für den Mittelstand gerade im Kommen. Für Start-ups allerdings stellt das Thema Compliance derzeit noch ein Luxusproblem dar – derzeit.

Umdenken bei Compliance erforderlich

Genau hier jedoch müssen Start-ups umdenken. Denn internationale und nationale Behörden, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, investieren seit Jahren in den technologischen Fortschritt und vervielfachen ihr Personal.

Die Folgen von Compliance-Verstößen wie hohe Bußgelder, persönliche Haftung der Gesellschafter und Reputationsschäden können besonders in der Gründungsphase existenzbedrohend wirken.

Präventive Compliance-Programme als zentrales Element im Gründungsprozess eines Start-up-Unternehmens – sogenannte Compliance-Konzepte – können hier Abhilfe schaffen.

Compliance-Konzept

Grundsätzlich bedarf es für ein Compliance-Konzept der individuellen Analyse und Sensibilisierung der Compliance-Risiken im Unternehmen. Hierzu gibt es eine große Vielfalt rechtsübergreifender Bereiche, welche sich vom Datenschutzrecht über das Umweltrecht bis hin zum Strafrecht erstrecken.

Durch die unternehmensbezogene Analyse der einschlägigen Bereiche und Aktivitäten des Start-ups können Gründer Risiken identifizieren und eine rechtskonforme Unternehmenskultur etablieren.

Risikofelder

Drei Risikofelder können und sollten jedoch als erste Basis-Analyse für Start-ups branchenübergreifend immer begutachtet werden.

1. Arbeitsrecht

Besondere Beachtung sollte dem Abschluss und der Beendigung von Arbeitsverträgen sowie dem Abführen von Sozialversicherungsträgern beziehungsweise dem Meldewesen geschenkt werden.

Das richtige Entrichten von Beiträgen verhindert hohe Bußgelder von bis zu 500.000 Euro nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz beziehungsweise dem Sozialgesetzbuch. Geschäftsführern drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

2. Steuerrecht

Auch die korrekte Buchführung und Bilanzierung ist grundlegend, um Steuerdelikte und langwierige Untersuchungsmaßnahmen zu vermeiden. Nicht selten behindern Ermittlungen tagelang der Geschäftsbetrieb teilweise massiv.

3. Wettbewerbsrecht

Zuletzt rückt das Wettbewerbsrecht immer stärker in den Mittelpunkt der Strafverfolgung. Urheber-und Markenrechte sind sowohl durch nationales als auch durch europäisches Recht umfassend geschützt und werden streng durch nationale und europäische Organe überwacht.

Und schnell tangiert man Verbote interner Marktabsprachen, obgleich man sich nur in einem Austauschprozess mit Wettbewerbern wähnte, sodass schnell hohe Bußgelder aufgrund eines wettbewerbswidrigen Verhaltens drohen.

Fazit

Präventive Compliance-Konzepte statt späterer Intervention sind ein notwendiges – aber auch hilfreiches – Instrument, um ein Start-up von Anfang an in sicheres Fahrwasser zu steuern und die Haftungsrisiken der Unternehmensleitung für strafrechtliches Verhalten stark zu minimieren.

Dabei darf nicht übersehen werden, dass die Einführung eines solchen Konzepts für Start-ups nicht nur nachteilig und mit Kosten versehen ist, sondern auch Vorteile hat. Denn im Grunde geht es ja nur um die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und der Rechtslage.

Ein derartiges Konzept sorgt also dafür, dass ein Start-up schnell in denjenigen Bereichen, in denen es tätig ist und unternehmerische Aktivität entfaltet, rechtssicherer aufgestellt ist und mögliche Risiken identifiziert. Und das ist letztendlich für jedes Unternehmen – auch für ein Start-up – hilfreich.

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Über den Autor

Carsten Lexa

Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit über 10 Jahren deutsche und internationale Unternehmen in allen Angelegenheiten wirtschaftsrechtlicher Art, z.B. bei Gründungen, Strukturierungen oder Vertragsgestaltungen aber auch zu rechtlich-strategischen Fragen. Darüber hinaus war er Weltpräsident der G20 Young Entrepreneurs Alliance (G20 YEA), Mitglied der B20 Taskforces und Rechtsbeistand der Wirtschaftsjunioren Deutschland. Bei BASIC thinking schreibt er über unternehmensrechtliche Fragen.

2 Kommentare

  • Gilt in meinen Augen nicht nur für Start-Ups. Gerade vermeintlich eingesessene Firmen sollten regelmässig ihr Handeln überdenken. Es gibt nichts schlimmeres wie festgefahrene Betriebsblindheit