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Historischer Gerichtsprozess: Ist Mark Zuckerberg der größte Drogendealer aller Zeiten?

Fabian Peters
Bild: BASIC thinking / mit ChatGPT bearbeitet (KI)

Meta steht in den USA mal wieder vor Gericht. Der Vorwurf wiegt schwer. Der Konzern soll Kinder und Jugendliche mit Instagram und Facebook gezielt süchtig gemacht haben. Und ehrlich gesagt spricht vieles dafür. Wer Endlos-Feeds, Like-Zähler und Benachrichtigungsfluten für Minderjährige designt und intern längst um die Folgen weiß, kann sich kaum hinter Unwissenheit verstecken. Der Prozess könnte Social Media grundlegend verändern – und das wäre eigentlich auch dringend nötig. Eine kommentierende Analyse.

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Die Vorwürfe gegen Meta

  • Insgesamt 29 US-Bundesstaaten werfen Meta vor, Minderjährige durch seine Algorithmen und Funktionen auf Instagram und Facebook bewusst abhängig gemacht zu haben. Vier davon, Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey, wollen nun Ansprüche vor dem Bundesgericht in Oakland (Kalifornien) geltend machen. Dabei geht es vor allem um die sogenannte Nutzerbindung. Der Vorwurf: Meta soll Minderjährige mit Funktionen wie endlosem Scrollen, einer Flut an Benachrichtigungen und dem Zählen von „Gefällt mir“-Angaben gezielt möglichst lange auf seinen Plattformen gehalten haben.
  • Hintergrund des Prozesses und der Vorwürfe sind die sogenannten Facebook-Files. Die ehemalige Facebook-Angestellte Frances Haugen hatte Ende 2021 konzerninterne Unterlagen zu den Auswirkungen von Instagram und Facebook auf die seelische Gesundheit ihrer Nutzer publik gemacht. Demnach soll Meta bereits damals bewusst gewesen sein, dass seine Plattformen gesundheitsschädliche Folgen für Minderjährige haben können. Öffentlich hat das Unternehmen dies aber stets bestritten.
  • Vorbild für die historische Klage gegen Meta ist die Tabakindustrie. Unternehmen wie Philip Morris, R. J. Reynolds oder Brown & Williamson hatten jahrzehntelang geleugnet, dass Zigaretten und Rauchen krebserregend sind und süchtig machen. Mitte der 1990er-Jahre packte dann ein Insider aus und räumte ein, dass die Tabakkonzerne den süchtig machenden Nikotingehalt bewusst gesteuert und die Öffentlichkeit hinters Licht geführt hatten. Über 40 US-Bundesstaaten verklagten daraufhin ab 1994 die Tabakindustrie. Um einem drohenden Ruin zu entgehen, willigten die vier größten Gesellschaften vier Jahre später ein und verpflichteten sich zu einer Zahlung von 206 Milliarden US-Dollar über 25 Jahre.

Ist Mark Zuckerberg der größte Drogendealer aller Zeiten?

Die Kläger wenden sich vor allem gegen die Art und Weise, wie Meta seine Plattformen Instagram und Facebook technisch konzipiert hat. Es geht also nicht um konkrete Inhalte, die auf den Plattformen kursieren, zumal das US-Recht den Plattformen hierbei bislang weitgehende Immunität gewährt.

Doch genau das macht den Fall eigentlich noch pikanter. Denn es stehen nicht einzelne Posts vor Gericht, sondern das gesamte digitale Produkt dahinter. Sprich: Die Sucht liegt nicht im Content, sondern vor allem im Design und den Funktionsweisen der Plattformen selbst.

Dass sogenannte soziale Medien für Kinder und Jugendliche eine Gefahr darstellen können, ist derweil längst durch schier unzählige Studien (1, 2, 3) belegt. Entscheidend ist aber vielmehr, ob Meta sich dessen bewusst war, seine Plattformen aber wissentlich der Gefahren dennoch suchterzeugend gestaltet hat. Oder: Ist Mark Zuckerberg womöglich der größte Drogendealer aller Zeiten?

Indes: Die horrenden Forderungen der Klägerseite, mal liest man von 200 Milliarden US-Dollar, mal von gar 1,4 Billionen US-Dollar, erscheinen mitunter etwas wahnwitzig. In den USA haben solche enormen Summen aber vor allem taktische Gründe, um eine geringere, aber dennoch happige Vergleichszahlung rauszuschlagen.

Doch selbst wenn nicht die ganz fette Rechnung kommt: Meta könnte zu Änderungen bestimmter Funktionen verpflichtet werden, um Minderjährige besser zu schützen. Für den Facebook-Konzern würden dadurch hintenrum Einnahmen wegbrechen, etwa aus dem Werbegeschäft.

Der Vergleich mit der Tabakindustrie offenbart derweil auffällige Parallelen. Eins zu eins vergleichbar sind die Prozesse aber natürlich nicht. Das hat einige Lobbyisten dennoch nicht davon abgeschreckt, Äpfel mit Birnen zu vergleichen, um Stimmung gegen den Prozess zu machen. Die Milliardenstrafen gegen die Tabakindustrie seien etwa nicht ausschließlich in der Gesundheitsvorsorge gelandet. Andere Zeit. Anderer Kontext. Der Vergleich hinkt gewaltig.

Was Anklage, Meta und ein Jurist sagen

  • Megan O’Neill, stellvertretende Generalstaatsanwältin von Kalifornien, in ihrem Eröffnungsplädoyer: „Metas Geschäftsmodell lässt sich auf vier einfache Punkte reduzieren: Nutzer an sich binden, sie so lange wie möglich halten, ihre Daten abschöpfen und dann die Wahrheit vor der Öffentlichkeit verbergen. (…) Nutzer an sich binden, sie so lange wie möglich halten, ihre Daten abschöpfen und dann die Wahrheit vor der Öffentlichkeit verbergen.“
  • Meta-Sprecherin Liza Crenshaw in einer Stellungnahme: „Die Generalstaatsanwälte legen keinerlei Beweise dafür vor, dass jemand in ihren Bundesstaaten irregeführt wurde, behaupten, harmlose Funktionen wie das Führen eines zusätzlichen Instagram-Kontos hätten ihren Einwohnern irgendwie geschadet, und versuchen, Meta für branchenweite Herausforderungen zu bestrafen. Anstatt sich an die Fakten oder das Gesetz zu halten, haben sich die Bundesstaaten stattdessen entschlossen, eine absurde Entschädigungszahlung einzufordern.“
  • US-Juraprofessor Eric Goldman gegenüber ZDFheute: „Es ist unmöglich, den Ausgang dieses Prozesses vorherzusagen.“ Eine häufig kolportierte Strafzahlung in Höhe von 1,4 Billionen US-Dollar hält er hingegen für unrealistisch, da die Summe zu nah am Börsenwert Metas liege. Das suggeriere, dass Meta genauso viel Schaden anrichte, wie es Wert schaffe: „Das ist eine zutiefst problematische Auffassung, weil sie den erheblichen Nutzen unterschätzt, den Meta für viele Nutzer schafft.“

Prozessausgang offen: Mögliche Szenerien

Am 18. August 2026 gestartet, soll der Mammutprozess gegen Meta Schätzungen zufolge rund sieben Wochen laufen. Der Ausgang: völlig offen. Für Meta steht dennoch einiges auf dem Spiel. Letztlich wird es aber vermutlich weniger um den großen Showdown Gut gegen Böse gehen, sondern vielmehr um die Frage, ob und an welcher Stelle das Unternehmen konkret versagt, ja gar manipuliert und rücksichtslos Risiken in Kauf genommen hat.

Zu einer oftmals kolportierten Strafe in Höhe von 1,4 Billionen US-Dollar wird es aber aller Voraussicht nach nicht kommen. Eine solche Summe würde den Prozess sogar zu einer Farce machen, da sie so dicht am Börsenwert des Unternehmens ist, dass sie politisch und juristisch kaum Stand halten würde.

Und dennoch: Vieles spricht dafür, dass Meta sich schuldig gemacht hat. Wahrscheinlich ist eine Vergleichszahlung im zweistelligen Milliardenbereich. Auch eine Anpassung bestimmter Funktionen liegt im Bereich des Möglichen. Ein Urteil könnte zudem einen Präzedenzfall für die Klagen der anderen 25 US-Bundesstaaten schaffen. Im Positiven wie im Negativen; je nach Ausgang eben.

Indes: Für Meta dürfte eine Vergleichszahlung fast schon das angestrebte Ziel sein. Gewissermaßen, um sich aus der Sache herauszukaufen. Sollte es so kommen, wäre es natürlich wichtig, dass das Geld dann bei Betroffenen und in der Gesundheitsvorsorge landet.

Sollte das Gericht derweil feststellen, dass bestimmte Mechanismen von Instagram und Facebook gezielt auf die Bindung und das Suchtverhalten junger Nutzer ausgelegt wurden, dürfte Meta diese Praxis kaum einfach fortsetzen können. Ein solcher Richterspruch würde nicht nur das Geschäftsmodell des Unternehmens gehörig ins Wanken bringen, sondern durch Anpassung von Funktionen Kinder und Jugendliche hoffentlich ein Stück weit besser schützen.

Nur mit dem Finger auf Meta zu zeigen, wäre aber zu einfach. Denn letztlich stehen auch stets Bildungseinrichtungen und Erziehungsberechtigte in der Pflicht, aufzuklären und Heranwachsenden eine bestmögliche Schutzumgebung vor den ohnehin schon ekelhaften Praktiken der Social-Media-Konzerne zu ermöglichen.

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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
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