Wirtschaft

Ab 1. Februar 2024: Diese 5 Dinge ändern sich für Arbeitnehmer und Verbraucher

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geschrieben von Fabian Peters

Der Februar 2024 hält einige Veränderungen und neue Gesetze für Arbeitnehmer und Verbraucher bereit. Denn es treten neue Regelungen in Kraft. Unter anderem sinkt die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen Außerdem greift eine neue Kennzeichnungspflicht für die Herkunft von Fleisch. 

Februar 2024: Diese neuen Gesetze und Änderungen treten in Kraft

Wie fast jeden Monat bringt auch der Februar 2024 einige wichtige Veränderungen für Arbeitnehmer und Verbraucher mit sich. Außerdem treten neue Gesetze in Kraft.

Beispielsweise müssen Online-Plattformen wie Ebay unter bestimmten Vorraussetzungen künftig Daten an das Finanzamt übermitteln, damit gewerbliche Verkäufer ihre Einnahmen versteuern. Außerdem tritt der Digital Service Act in Kraft, der Verbraucherrechte auf Online-Plattformen besser schützen soll.

1. Änderung bei Einspeisevergütung für neue Solaranlagen

Ab dem 1. Februar 2024 tritt eine Änderung bei der Einspeisevergütung für neu installierte Solaranlagen in Kraft. Das geht aus einer Anpassung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) hervor. Der Hintergrund: Überschüssiger Strom konnte bislang gegen eine Vergütung ins Netz eingespeist werden.

Diese Möglichkeit besteht zwar weiterhin. Allerdings sinkt die Einspeisevergütung im Februar 2024 um ein Prozent. Im August 2024 erfolgt eine weitere Absenkung um ein Prozent. Beispiel: Wer seine Solaranlage bis zum 31. Januar 2024 ans Netz gebracht hat, erhält eine Vergütung in Höhe von 8,20 Cent pro Kilowattstunde (bei Teileinspeisung).

Ab dem 1. Februar sind es nur noch 8,11 Cent pro Kilowattstunde. Im August sinkt der Wert dann auf 8,03 Cent pro Kilowattstunde. Die finanziellen Auswirkungen sind jedoch überschaubar.

2. Per Gesetz: Der Digital Service Act tritt im Februar 2024 in Kraft

Am 17. Februar 2024 tritt der Digital Services Act (DSA) in Kraft. Er schafft neue rechtliche Rahmenbedingungen für Online-Plattformen und deren Nutzer. Das Ziel: Verbraucherrechte stärken. Beschwerdemöglichkeiten und das Melden von illegalen Inhalten sollen etwa einfacher werden.

Außerdem kommt der DSA mit strengeren Datenschutzregeln daher. Beispielsweise gibt es künftig ein Verbot für zielgerichtete Werbung an Minderjährige. Die Verwendung sensibler Daten für Werbezwecke wird ebenso beschränkt.

Der Digital Services Act soll zudem sicherstellen, dass online verkaufte Produkte den EU-Standards entsprechen. Für große Online-Plattformen und Suchmaschinen trat der DSA bereits am 25. August 2023 in Kraft. Nun wird er ausgeweitet und gilt auch für Plattformen mit weniger als 45 Millionen aktiven Nutzern – und zwar EU-weit.

3. Ab Februar greift das Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Ab Februar 2024 greift das Steuertransparenzgesetz (PStTG). Es verpflichtet Online-Plattformen, auf denen Produkte oder Dienstleistungen zum Verkauf angeboten werden, künftig unter bestimmten Voraussetzungen Daten an das Finanzamt zu übermitteln.

Heißt konkret: Wer künftig gewerbsmäßig auf Plattformen wie Ebay, Etsy oder Airbnb Produkte und Dienstleistungen anbietet, muss entsprechende Einnahmen gegebenenfalls versteuern. Die Meldungspflicht gilt allerdings nur, wenn Verkäufer mehr als 30 Transaktionen pro Jahr tätigen und einen Umsatz von 2.000 Euro überschreiten. Die Limits gelten pro Plattform.

4. Kennzeichnungspflicht für Herkunft von Fleisch

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) führt im Februar 2024 eine Kennzeichnungspflicht für die Herkunft von unverarbeitetem und vorverpacktem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ein. Das Ziel: Verbraucher sollen besser nachvollziehen können, woher Produkte stammen.

Laut BMEL müssen sowohl das Aufzuchts- als auch das Schlachtland angegeben werden. Bei mehreren Herkunftsländern sind alternative Angaben erlaubt. Für Mischpackungen müssen separate Informationen für jede Fleischsorte angegeben werden. Ein Rückverfolgbarkeits- und Überwachungssystem soll gewährleisten, dass die Angaben korrekt sind.

5. Werbung auf Amazon Prime Video

Amazon schaltet ab dem 5. Februar 2024 Werbung auf seinem Streamingdienst Prime Video – auch in Deutschland. Das Unternehmen will zwar weniger Werbung als im linearen Fernsehen schalten. Dafür sollen die Spots aber relevanter sein. Das Ziel: höhere Einnahmen.

Entweder durch die Werbung selbst oder durch die Nutzer. Denn die sollen die Möglichkeit haben, Prime Video gegen eine Gebühr in Höhe von 2,99 Euro auch weiterhin werbefrei nutzen zu können. Noch unklar ist, wie Amazon mit Kunden umgehen will, die ein Jahresabonnement gebucht haben. Entweder sind sie nicht betroffen oder es besteht ein Sonderkündigungsrecht.

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Über den Autor

Fabian Peters

Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).